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'''„Anschluss“''' bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres. So wird zB von einem Anschluss Salzburgs ([[1816]]) oder [[Burgenland|Westungarns]] (1921) an Österreich, vom Anschluss [[Liechtenstein]]s an das [[Schweiz]]er Zollgebiet udgl. gesprochen. | '''„Anschluss“''' bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres. So wird zB von einem Anschluss Salzburgs ([[1816]]) oder [[Burgenland|Westungarns]] (1921) an Österreich, vom Anschluss [[Liechtenstein]]s an das [[Schweiz]]er Zollgebiet udgl. gesprochen. | ||
In Österreich ist aber mit „Anschluss“ gemeinhin der ''Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich'' gemeint. | In Österreich ist aber mit „Anschluss“ gemeinhin der ''Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich'' gemeint. [[Der Weg zum „Anschluss“ im März 1938]] wurde fünf Jahre lang von [[Adolf Hitler]] vorbereitet. | ||
==Anschlussbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg== | ==Anschlussbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg== | ||