'''„Anschluss“''' bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres. So wird zB von einem Anschluss Salzburgs ([[1816]]) oder [[Burgenland|Westungarns]] (1921) an Österreich, vom Anschluss [[Liechtenstein]]s an das [[Schweiz]]er Zollgebiet udgl. gesprochen. | '''„Anschluss“''' bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres. So wird zB von einem Anschluss Salzburgs ([[1816]]) oder [[Burgenland|Westungarns]] (1921) an Österreich, vom Anschluss [[Liechtenstein]]s an das [[Schweiz]]er Zollgebiet udgl. gesprochen. |