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PS: Aber in dem hier verlinkten Landesstraßenverzeichnis werden alle Nummer - L 101 - usw. mit einem Abstand geschrieben. Also zumindest in dieser Schreibweise liegen wir im SALZBURGWIKI richtig.
 
PS: Aber in dem hier verlinkten Landesstraßenverzeichnis werden alle Nummer - L 101 - usw. mit einem Abstand geschrieben. Also zumindest in dieser Schreibweise liegen wir im SALZBURGWIKI richtig.
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:Die Schreibweise "B 168 Mittersiller Straße" stimmt zunächst insofern, als sie (zuerst im Bundesstraßengesetz 1971<ref>Bundesgesetz vom 16. Juli 1971, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz&nbsp;1971 — BStG&nbsp;1971), [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1971_286_0/1971_286_0.pdf BGBl. Nr.&nbsp;286/1971.]</ref>) so festgelegt und so auch vom Landesgesetzgeber übernommen<ref name="SbgBStrÜG">Gesetz vom 24. April 2002, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, [[LGBl]]. [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_SA_20020726_61/LGBL_SA_20020726_61.pdf Nr.&nbsp;61/2002.]</ref>  (und nachher nicht mehr geändert) wurde. Freilich müsste man nicht bei jeder Erwähnung die Ordnungsnummer mit anführen, dies geschieht jedoch in den rechtlichen Grundlagen sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht durchwegs, sie wird also als Namensbestandteil behandelt (siehe jüngst etwa die "Trassenverordnung – Verkehrsentlastung Schüttdorf"<ref name="TraVO">Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. März 2020, mit der Teile der Landesstraße B&nbsp;168 Mittersiller Straße umgelegt werden (Trassenverordnung – Verkehrsentlastung Schüttdorf), [[LGBl]]. [https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2020/43/20200407 Nr. 43/2020.]</ref>). --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 04:38, 4. Dez. 2024 (CET)
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