Blaukehlchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Blaukehlchen gelten in ganz Österreich als potentiell gefährdete Vogelart. Die oben erwähnten in Salzburg liegenden Lebensräume der beiden Unterarten des Blaukehlchens sind aus diversen Gründen, wie beispielsweise Ausbaumaßnahmen für den Wintersport, bedroht. | Blaukehlchen gelten in ganz Österreich als potentiell gefährdete Vogelart. Die oben erwähnten in Salzburg liegenden Lebensräume der beiden Unterarten des Blaukehlchens sind aus diversen Gründen, wie beispielsweise Ausbaumaßnahmen für den Wintersport, bedroht. | ||
Das Rotsternige Blaukehlchen ist in den gesamten Alpen bereits um mehr als die Hälfte zurück gegangen. In Österreich brüten etwa 50% des mitteleuropäischen Bestandes. Für das Rotsternige Blaukehlchen ist ein akuter Schutzbedarf gegeben. Es gilt als vom Aussterben bedroht. | |||
Beim weißsternigen Blaukehlchen sind es eher großflächige Trockenklegungen oder Flussverbauungen, die den Lebensraum bedrohlich einengen. | Beim weißsternigen Blaukehlchen sind es eher großflächige Trockenklegungen oder Flussverbauungen, die den Lebensraum bedrohlich einengen. | ||
Beide Unterarten des Blaukehlchens sind in Salzburg geschützt. Sie unterliegen einerseits dem Schutz der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung]], andererseits sind sie im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gelistet, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume zu treffen. | Beide Unterarten des Blaukehlchens sind in Salzburg geschützt. Sie unterliegen einerseits dem Schutz der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung]], andererseits sind sie im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gelistet, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume zu treffen. | ||