Waldameisen gehören systematisch zu den Hautflüglern. Sie werden neben den [[Biene]]n, [[Wespe]]n, [[Hummel]]n und [[Termite]]n den staatenbildenden Insekten zugerechnet. Ihre Nester (Hügelbauten) sind nach den Bestimmungen der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung 2001]] (LGBl.Nr.18/2001) landesweit geschützt.
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Waldameisen gehören systematisch zu den Hautflüglern. Sie werden neben den [[Biene]]n, [[Wespe]]n, [[Hummel]]n und Termiten den staatenbildenden Insekten zugerechnet.
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Ihre Nester sind bis zu zwei Meter hohe Hügel, die sie aus [[Fichte]]n- und [[Kiefer]]nnadeln sowie anderen Pflanzenteilen errichten. Ein Ameisenhügel beseht im Inneren aus zahlreichen Gängen und Kammern, die auch tief in den Boden reichen. Die Eingänge werden abends und bei kaltem oder regnerischem Wetter verschlossen.
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Die Nester sind nach den Bestimmungen der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung 2001]] (LGBl.Nr.18/2001) landesweit geschützt.