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In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bildete sich in Laufen eine Gruppe von Schiffseignern, die ihre Schiffe zum Salztransport vermieteten. In späteren Quellen werden sie als ''Schiffsherrn(domini navium)''  bezeichnet.
 
In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bildete sich in Laufen eine Gruppe von Schiffseignern, die ihre Schiffe zum Salztransport vermieteten. In späteren Quellen werden sie als ''Schiffsherrn(domini navium)''  bezeichnet.
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Erzbischof[[ Wlodizlaus von Schlesien]] übertrug 27 Laufener Bürgern je ein ''Schiffrecht (ius navigii)'', das den Besitz von Schiffen und das Ausüben der Schifffahrt beinhaltete. Um die Chancengleichheit für alle zu sichern, durfte ein Schiffherr nur 2 große (Aschen) und ein kleines (Sechser) Schiff besitzen.   
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Erzbischof [[ Wlodizlaus von Schlesien]] übertrug 27 Laufener Bürgern je ein ''Schiffrecht (ius navigii)'', das den Besitz von Schiffen und das Ausüben der Schifffahrt beinhaltete. Um die Chancengleichheit für alle zu sichern, durfte ein Schiffherr nur 2 große (Aschen) und ein kleines (Sechser) Schiff besitzen.   
    
Voraussetzung für die Verleihung des Rechts war die persönliche Anwesenheit des Schiffsherrn in Laufen. In der deutschen Fassung der Ordnung aus dem Jahr [[1343]] wird diese Bestimmung noch strenger formuliert. Der Schiffherr musste in Laufen wohnen, ein Haus besitzen und Bürger der Stadt sein. Die Bestimmung, dass der Dienst für den Erzbischof den Schiffherrn berechtigt, abwesend zu sein, wurde später von Erzbischöfen benutzt, um Schiffrechte an Adelige zu vergeben, die nie Bürger von Laufen waren. So hatte zwar die Familie der [[Kuchler]] sieben Schiffrechte in ihrem Besitz, ließen sie sich nie in Laufen nieder.
 
Voraussetzung für die Verleihung des Rechts war die persönliche Anwesenheit des Schiffsherrn in Laufen. In der deutschen Fassung der Ordnung aus dem Jahr [[1343]] wird diese Bestimmung noch strenger formuliert. Der Schiffherr musste in Laufen wohnen, ein Haus besitzen und Bürger der Stadt sein. Die Bestimmung, dass der Dienst für den Erzbischof den Schiffherrn berechtigt, abwesend zu sein, wurde später von Erzbischöfen benutzt, um Schiffrechte an Adelige zu vergeben, die nie Bürger von Laufen waren. So hatte zwar die Familie der [[Kuchler]] sieben Schiffrechte in ihrem Besitz, ließen sie sich nie in Laufen nieder.
      
==Quelle==
 
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