Hofmarschall: Unterschied zwischen den Versionen

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== Oberhofmarschalle ==
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== Obersthofmarschalle ==
Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. In Salzburg war der Begriff wohl eher als besonderer Ehrentitel zu verstehen.  
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Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof.  
* [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) einen hochfürstlichen Obersthofmarschall.
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In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß.
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* [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) ein hochfürstlicher Obersthofmarschall.
  
 
== Quellen==
 
== Quellen==
* Einträge im Salzburgwiki
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* Einträge im SALZBURGWIKI
*  [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=slk&datum=19380003&query=((text:%22Jakob+Hannibal+von+Raitenau%22))&ref=anno-search&seite=116 ANNO], [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], 1938, Seite 116ff: Hofmarschalldiarium 1751–1763
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*  [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=slk&datum=19380003&query=((text:%22Jakob+Hannibal+von+Raitenau%22))&ref=anno-search&seite=116 ANNO], [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], 1938, Seite 116ff: Hofmarschalldiarium 1751–1763
  
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 27. August 2024, 16:24 Uhr

Hofmarschall war der oberste Verwaltungsbeamte des Salzburger Fürstenhofes.

Hofmarschalle

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Obersthofmarschalle

Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß.

Quellen