Salzburger Raumplanung Glossar: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Zwischensicherung wegen debug in Ersetzungs-Tool)
 
K (Textersetzung - „u.a.“ durch „u. a.“)
 
(10 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
=== B ===
 
=== B ===
* Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität):
+
* '''Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität)'''
 
Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren
 
Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren
* Belastung, ökologische:
+
* '''Belastung, ökologische'''
 
Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.
 
Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.
* Bepflanzungsplan:
+
* '''Bepflanzungsplan'''
 
Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri-
 
Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri-
 
als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).
 
als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).
* Bewertung:
+
* '''Bewertung'''
 
Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)
 
Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)
* Biotop:
+
* '''Biotop'''
 
Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.
 
Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.
* Biotopkartierung:
+
* '''Biotopkartierung'''
 
Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.
 
Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.
* Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung:
+
* '''Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung'''
 
Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.
 
Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.
* Biozönose (= Lebensgemeinschaft):
+
* '''Biozönose (= Lebensgemeinschaft)'''
 
Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.
 
Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.
  
 
=== D ===
 
=== D ===
* Daseinsgrundfunktionen:
+
* '''Daseinsgrundfunktionen'''
 
Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch
 
Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch
relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd.1, 7.Auflage)
+
relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
* Dauersiedlungsraum:
+
* '''Dauersiedlungsraum'''
 
Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.
 
Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.
* Demographie:
+
* '''Demographie'''
Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z.B. die wirtschaft-
+
Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z. B. die wirtschaft-
 
liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).
 
liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).
* Dezentrale Konzentration:
+
* '''Dezentrale Konzentration'''
 
Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren)
 
Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren)
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003
+
 
* Disperse Siedlungsstruktur:
+
* '''Disperse Siedlungsstruktur'''
 
Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen
 
Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen
 
Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.  
 
Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.  
* Dispersion:
+
* '''Dispersion'''
 
Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).
 
Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).
  
 
=== E ===
 
=== E ===
* Entwicklungsachse:
+
* '''Entwicklungsachse'''
 
Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und
 
Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und
Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw. ) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungs-
+
Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw.) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).
einrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).
+
* '''Erholung'''
Erholung:
+
Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausruhen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u. ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederherstellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.
Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausru-
+
* '''Erholungsgebiet'''
hen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u.ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederher-
+
Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg.
stellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.
 
Erholungsgebiet:
 
Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie
 
sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg.
 
 
ROG § 19 Z. 3)
 
ROG § 19 Z. 3)
Erholungslandschaft:
+
* '''Erholungslandschaft'''
Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine
+
Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. [[LOOS]] 1993). Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (Erholungslandschaft, LOOS 1993).
entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. L
+
* '''Erholungswert'''
OOS
+
Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein
1993).
+
Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder, Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abgase), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschließungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die Allgemeinheit.
Erholungslandschaft:
+
* '''Evaluierung'''
Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen
+
Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche Beschreibung).
freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erho-
+
 
lungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (<---> Erholungslandschaft, L
+
=== F ===
OOS
+
* '''Fauna'''
1993).
 
Erholungswert:
 
Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet
 
zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein
 
Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder,
 
Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abga-
 
se), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschlie-
 
ßungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die All-
 
gemeinheit.
 
Evaluierung:
 
Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche
 
Beschreibung).
 
Fauna:
 
 
Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.
 
Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.
Flora:
+
* '''Flora'''
 
Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.
 
Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.
Flurplanung:
+
* '''Flurplanung'''
Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielset-
+
Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielsetzungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines
zungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines
 
 
Agrarverfahrens.
 
Agrarverfahrens.
Freiflächengestaltung:
+
* '''Freiflächengestaltung'''
Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Kon-
+
Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Konzeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (siehe auch Freiraumplanung).
zeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (sie-
+
* '''Freiland, Freifläche, Freiraum'''
he auch Freiraumplanung).
+
Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbegriff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da-
Freiland
+
durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).
-
+
* '''Gesamtüberarbeitung 2003'''
Freifläche / Freiraum:
+
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm  
Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbe-
+
* '''Freiraumplanung'''
griff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich
+
Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt
auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht
 
der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da-
 
durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder -
 
geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).
 
Gesamtüberarbeitung 2003
 
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
 
16
 
7
 
Freiraumplanung:
 
Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen
 
Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt
 
 
(siehe auch Freiflächengestaltung).
 
(siehe auch Freiflächengestaltung).
Gefahrenzonenplan:
+
 
Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975
+
=== G ===
die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der
+
* '''Gefahrenzonenplan'''
 +
Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des [[Forstgesetz]]es 1975 die [[wildbach]]- und [[lawine]]ngefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der
 
Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.
 
Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.
Gender-Mainstreaming:
+
* '''''Gender-Mainstreaming'''''
Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Den-
+
''Gender Mainstreaming'' ist eine neue Art des strategischen Denkens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft erreicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensbereichen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden.
kens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft er-
+
Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozessen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maßnahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung 2002, S.4).
reicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensberei-
+
* '''Geoökologie'''
chen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden.
+
Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Naturwissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt,
Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozes-
+
insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen und zu lösen (vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland<ref>[http://www.geooekologie.de www.geooekologie.de]</ref>).
sen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maß-
+
* '''Grünbestände'''
nahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel
+
Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum (z. B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen usw.).
von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwi-
+
* '''Grünflächensystem, Grünraumsystem, Grünzone'''
schen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung
+
Großräumiges System vegetationsbestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. [[Wald]] laut Forstgesetz 1975).
2002, S.4).
+
* '''Grünkeile'''
Geoökologie:
+
Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Bereich größerer Siedlungsräume.
Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Natur-
+
* '''Grünkorridor'''
wissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt,
+
Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab zirka 500 m zwischen verbauten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu erhalten.
insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen
+
* '''Grünordnung'''
und zu lösen
+
Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflächen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.
(vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland, http://www.geooekologie.de).
+
* '''Grünordnungsplan'''
Grünbestände:
+
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.
Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum
+
* '''Grünstreifen'''
(z.B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen etc.).
+
Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirksamkeit und Nutzbarkeit als Freiraum.
Grünflächensystem / Grünraumsystem / Grünzone:
+
 
Großräumiges System vegetations-
+
=== H ===
bestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald laut
+
* '''Hauptverkehrsachse'''
Forstgesetz 1975).
+
Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des nationalen und internationalen Verkehrssystems. Sie stellen keine Planungsaussagen zur Rechtfertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.
Grünkeile:
+
 
Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Be-
+
=== K ===
reich größerer Siedlungsräume.
+
* '''Kulturlandschaft'''
Grünkorridor:
+
Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ursprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Ausprägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.
Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab circa 500 m zwischen verbau-
+
 
ten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu er-
+
=== L ===
halten.
+
* '''Landesplanung'''
Grünordnung:
+
Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, überörtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene
Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflä-
+
zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)
chen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.
+
* '''Ländlicher Raum'''
Grünordnungsplan:
+
Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert. Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio-
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf
+
nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung, Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs.
Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der
+
* '''Landschaft'''
Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des
+
Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Repräsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff "Landschaft" wird allerdings in
Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in
+
zahlreichen Bedeutungen verwendet:
einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende
+
:: 1. In Geografie und Raumplanung als erlebtes Landschaftsbild,
Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.
+
:: 2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungsbild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äußerlichen Merkmalen einheitlich erscheint,  
Grünstreifen:
+
:: 3. In der Geographie als Erdraum in seiner gesamten "dinglichen Erfüllung",
Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirk-
+
:: 4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird,  
samkeit und Nutzbarkeit als Freiraum
+
:: 5. In der Landschaftsplanung als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten bestimmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Eingriffen durch den Menschen,  
Hauptverkehrsachse:
+
:: 6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftliches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines Erdraumausschnittes repräsentiert,  
Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung
+
:: 7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
zwischen den Zentralen Orten. Es sind di
+
* '''Landschaftsachse'''
e Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes
+
Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.
und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des natio-
+
* '''Landschaftsbild'''
nalen und internationalen Verkehrssystems. Si
+
Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).
e stellen keine Planungsaussagen zur Recht-
+
* '''Landschaftsbildpflege'''
fertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.
+
Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Sanierung eines spezifischen optisch-visuellen Erscheinungsbildes eines bestimmten Landschaftsteiles.
Kulturlandschaft:
+
* '''Landschaftsgefüge'''
Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ur-
+
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. [[Salzburger Naturschutzgesetz 1999|NSchG]])
sprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im
+
* '''Landschaftsgestaltung'''
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
+
Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung, die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenentwicklung ableiten soll Landschaftsinventar
Gesamtüberarbeitung 2003
+
: Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.
168
+
* '''Landschaftsökologie'''
Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Aus-
+
Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage landschaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebensgemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio- und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik beschäftigt sich die ''International Association for Landscape Ecology'' (IALE).
prägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
+
* '''Landschaftspflege'''
und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann
+
Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewahren oder zu erreichen.
zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.
+
* '''Landschaftspflegedetailplan'''
Landesplanung:
+
Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (siehe Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigendef.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder bestimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg. NSchG).
Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, über-
+
* '''Landschaftspflegeplan'''
örtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene
+
Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingungen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (LOOS 1993). Bezweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)
zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl.
+
* '''Landschaftsplan'''
Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)
+
Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung
Ländlicher Raum:
+
flächenbezogener Handlungsalternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.
Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert.
+
* '''Landschaftsplanung'''
Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio-
+
Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung, Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.
nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung,
+
* '''Landschaftsrahmenplan'''
Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs.
+
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumordnung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Landschaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmenlanung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Entscheidungsgrundlagen.
Landschaft
+
* '''Landschaftsräumliche Einheiten'''
: Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Re-
+
Geografisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geologie, Klima, Topographie, Vegetationsstrukturen u. a.). In der geographischen Landschaftsforschung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren)
präsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff „Landschaft“ wird allerdings in
+
unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologischem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.
zahlreichen Bedeutungen verwendet: 1. In Ge
+
* '''Landschaftsschutz'''
ographie und Raumplanung als erlebtes Land-
+
Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Landschaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die imstande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen
schaftsbild, 2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungs-
 
bild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äu-
 
ßerlichen Merkmalen einheitlich erscheint, 3. In der Geographie als Erdraum in seiner ge-
 
samten „dinglichen Erfüllung“, 4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder
 
naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird, 5. In der Landschaftsplanung
 
als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten besti
 
mmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt
 
der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Ein-
 
griffen durch den Menschen, 6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftli-
 
ches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines
 
Erdraumausschnittes repräsentiert, 7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die
 
Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl.
 
Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
 
Landschaftsachse:
 
Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für
 
die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.
 
Landschaftsbild:
 
Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen
 
Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu
 
Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).
 
Landschaftsbildpflege:
 
Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw.
 
Sanierung eines spezifischen optisch-visue
 
llen Erscheinungsbildes eines bestimmten Land-
 
schaftsteiles.
 
Landschaftsgefüge:
 
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander
 
und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG)
 
Landschaftsgestaltung:
 
Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung,
 
die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenent-
 
wicklung ableiten soll
 
Landschaftsinventar
 
: Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die
 
Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.
 
Landschaftsökologie:
 
Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage land-
 
schaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung
 
als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebens-
 
gemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio-
 
und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der
 
Gesamtüberarbeitung 2003
 
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
 
169
 
Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik  
 
beschäftigt sich die International Associa-
 
tion for Landscape Ecology (IALE).
 
Landschaftspflege
 
: Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung
 
der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewah-
 
ren oder zu erreichen.
 
Landschaftspflegedetailplan:
 
Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (---->
 
Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigen-
 
def.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder be-
 
stimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg.
 
NSchG).
 
Landschaftspflegeplan
 
: Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse
 
der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung
 
eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingun-
 
gen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (L
 
OOS
 
1993). Be-
 
zweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschafts-
 
bildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die
 
Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)
 
Landschaftsplan:
 
Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen
 
Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung
 
flächenbezogener Handlungs-alternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar
 
und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.
 
Landschaftsplanung:
 
Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung,
 
Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.
 
Landschaftsrahmenplan:
 
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumord-
 
nung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Land-
 
schaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmen-
 
planung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Ent-
 
scheidungsgrundlagen.
 
Landschaftsräumliche Einheiten:
 
Geographisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare
 
Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geolo-
 
gie, Klima, Topographie, Vegetationsstruktur
 
en u.a.). In der geographischen Landschaftsfor-
 
schung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten
 
entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten
 
der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren)
 
unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologi-
 
schem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.
 
Landschaftsschutz
 
: Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Land-
 
schaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die im-
 
stande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu
 
gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen
 
 
und zur Sicherung des Naturgenusses.
 
und zur Sicherung des Naturgenusses.
Landschaftsschutzgebiet
+
* '''[[Landschaftsschutzgebiet]]'''
: Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztes
+
Durch Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] geschütztes Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).
Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit
+
* '''Leitbild'''
aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft
+
Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvorstellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungstendenzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).
+
Gesamtüberarbeitung 2003 Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).
Leitbild:
+
 
Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvor-
+
=== M ===
stellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungsten-
+
* '''Managementplan'''
denzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter
+
Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksichtigung von landschaftsästhetischen Aspekten (LOOS 1993).
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
+
 
Gesamtüberarbeitung 2003
+
=== N ===
170
+
* '''Nachhaltigkeit'''
Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwör-
+
Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösungsansätzen, die auf die sparsame und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...) derart ausgelegt sind, dass sie als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung sind Lösungsansätze zur Mobilisierung
terbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).
+
nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei untereinander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruktureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter Nachhaltigkeit versteht man eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Naturhaushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch "Nachhaltige Entwicklung"), (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659,  
Managementplan
+
* '''Nachhaltige Entwicklung'''
: Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und
+
"Nachhaltige Entwicklung" heißt in Anlehnung an den Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig erhalten bleiben. Das "Drei-Säulen-Modell" der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie, Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig tragfähigen Lösungen zu kommen.
der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksich-
+
* '''Naherholungsgebiet'''
tigung von landschaftsästhetischen Aspekten (L
+
Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert aufweisen (gem. LOOS 1993) (siehe Erholungslandschaft).
OOS
+
* '''Naturhaushalt'''
1993).
+
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt).
Nachhaltigkeit:
+
* '''Naturlandschaft'''
Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösun
+
Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Landschaften, wie [[Moor]]e, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der Waldgrenze (gem. LOOS 1993).
gsansätzen, die auf die sparsame
+
* '''Naturräumliche Gefährdungen'''
und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...)
+
Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der Situation der geologischen, petrologischen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im alpinen Bereich als [[Lawine]]n, [[Wildbach|Wildbäche]], [[Hochwasser|Hochwässer]] und Massenbewegungen ([[Mure]]n, Rutschungen) auf  
derart ausgelegt sind, dass sie als Le
+
* '''Naturschutz'''
bensgrundlage für die nachfolgenden Generationen
+
'''Naturschutz''' ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum
erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung
+
Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. LOOS 1993).
sind Lösungsansätze zur Mobilisierung
+
 
nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei unter-
+
=== O-Ö ===
einander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruk-
+
* '''Ökologische Tragfähigkeit'''
tureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter N. versteht man eine
+
Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen wesentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen
wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Natur-
+
* '''Ortsbild'''
haushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch
+
Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grünanlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossbergen udgl., sowie die Ansicht von einzelnen oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft. Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
Nachhalti-
+
* '''Ortsrand'''
ge Entwicklung
+
Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft.
) , (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659,
+
 
Nachhaltige Entwicklung
+
=== P ===
:  „Nachhaltige  Entwicklung“  heißt in Anlehnung an den
+
* '''Planungssystem'''
Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so
+
Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander.  
haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig er-
+
* '''Potentiell natürliche Vegetation'''
halten bleiben. Das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie,
+
Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln.
Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig
+
 
tragfähigen Lösungen zu kommen.
+
=== R ===
Naherholungsgebiet
+
* '''Raumordnungsgrundsätze'''
: Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss
+
Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordnerischen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisierung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen.
von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert
+
* '''Raumordnungsziele'''
aufweisen (gem. L
+
Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungsgrundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen.
OOS
+
* '''Regionale Identität'''
1993) (<---> Erholungslandschaft).
+
Unter regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbevölkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientierten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z. B. die Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum).
Naturhaushalt:
+
* '''Rekultivierung'''
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und
+
Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnutzungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a .) dienen.
zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt).
+
* '''Retentionsflächen''' 
Naturlandschaft:
+
Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regenfällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird. Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schubweisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet.
Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Land-
+
 
schaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der
+
=== S ===
Waldgrenze (gem. L
+
* '''Schutzstreifen'''
OOS
+
Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung divergierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller
1993).
+
Nachbarschaftsbelästigungen (z. B. Immissionsschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Gewerbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle Form der Abstandsflächen zu verstehen.
Naturräumliche Gefährdungen:
+
* '''Suburbanisierung'''
Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der
+
Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele betreffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemeinden, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärkten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslagerung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomerationsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus.
Situation der geologischen, petrologisc
+
* '''Sukzession'''
hen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der
+
Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Standortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer
Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im
 
alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche,
 
Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) auf
 
Naturschutz:
 
Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dau-
 
ernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum
 
Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrot-
 
tung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwick-
 
lung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. L
 
OOS
 
1993).
 
Ökologische Tragfähigkeit:
 
Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit
 
eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen we-
 
sentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen
 
Ortsbild
 
: Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck
 
der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grün-
 
anlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossberge
 
n  u.  dgl., sowie die Ansicht von einzelnen
 
oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische
 
Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft.
 
Gesamtüberarbeitung 2003
 
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
 
171
 
Ortsrand
 
Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien
 
Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft.
 
Planungssystem:
 
Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander.
 
Potentiell natürliche Vegetation:
 
Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Um-
 
weltbedingungen  ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die
 
Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln.
 
Raumordnungsgrundsätze:
 
Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die
 
räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordneri-
 
schen  Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisie-
 
rung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen.
 
Raumordnungsziele:
 
Raumordnungsziele   sind   im   Gegensatz   zu   Raumordnungs-
 
grundsätzen  keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem
 
sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen.
 
Regionale Identität:
 
Unter Regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbe-
 
völkerung  mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientier-
 
ten  Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft
 
aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z.B. die
 
Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum).
 
Rekultivierung:
 
Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in
 
das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der
 
Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnut-
 
zungen  (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a.) dienen.
 
Retentionsflächen:
 
Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regen-
 
fällen  zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird.
 
Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schub-
 
weisen  Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen
 
sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können
 
aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft
 
und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet.
 
Schutzstreifen:
 
Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung diver-
 
gierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller
 
Nachbarschaftsbelästigungen (z.B. Immission
 
sschutzstreifen  zwischen Siedlungs- und Ge-
 
werbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle
 
Form der Abstandsflächen zu verstehen.
 
Suburbanisierung:
 
Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr
 
Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne
 
dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele be-
 
treffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemein-
 
den, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärk-
 
ten  in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslage-
 
rung  der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet
 
ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung
 
und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomera-
 
tionsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung
 
von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum
 
größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus.
 
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
 
Gesamtüberarbeitung 2003
 
172
 
Sukzession:
 
Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Stand-
 
ortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer
 
 
bestimmten Bewirtschaftungsform.
 
bestimmten Bewirtschaftungsform.
Trittsteinbiotop:
+
 
Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen
+
=== T ===
Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um
+
* '''Trittsteinbiotop'''
linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum-
+
Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um
und Gebüschgruppen, Kleingewässer z.B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Land-
+
linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum und Gebüschgruppen, Kleingewässer z. B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Landschaftselemente handeln.
schaftselemente handeln.
+
 
Vertragsnaturschutz:
+
=== V ===
Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen
+
* '''Vertragsnaturschutz''' 
Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver-
+
Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver-
besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel
+
besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel haben (vgl. LOOS 1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).
haben (vgl. L
+
 
OOS
+
=== W ===
  1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).
+
* '''Wohlfahrtswirkung der Natur'''
Wohlfahrtswirkung
+
Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.
der
+
 
Natur
+
=== Z ===
: Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.
+
* '''Zentraler Ort'''
Zentraler Ort:
+
Unter zentralem Ort versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster) von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 1117).
Unter Z.O. versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster)
+
* '''Zentralraum'''
von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und
+
Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwicklungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirtschaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus. Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten Räumen.
im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit
+
* '''Zersiedelung'''
Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung,
+
Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.
1995, S. 1117).
+
 
Zentralraum:
+
== Quelle ==
Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwick-
+
* [https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Documents/lep2003-2.pdf www.salzburg.gv.at pdf, Seite 181ff]
lungsimpulse  für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die
+
 
Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen
+
== Einzelnachweis ==
Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirt-
+
 
schaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die
+
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus.
+
[[Kategorie:Sprache]]
Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten
+
[[Kategorie:Raumplanung]]
Räumen.
 
Zersiedelung
 
Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept
 
vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.
 

Aktuelle Version vom 30. November 2023, 10:24 Uhr

Das Salzburger Raumplanung Glossar listet alle Begriffe des Salzburger Landesentwicklungsprogramms auf.

B

  • Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität)

Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren

  • Belastung, ökologische

Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.

  • Bepflanzungsplan

Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri- als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).

  • Bewertung

Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)

  • Biotop

Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.

  • Biotopkartierung

Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.

  • Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung

Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.

  • Biozönose (= Lebensgemeinschaft)

Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.

D

  • Daseinsgrundfunktionen

Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)

  • Dauersiedlungsraum

Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.

  • Demographie

Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z. B. die wirtschaft- liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).

  • Dezentrale Konzentration

Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren)

  • Disperse Siedlungsstruktur

Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.

  • Dispersion

Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).

E

  • Entwicklungsachse

Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw.) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).

  • Erholung

Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausruhen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u. ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederherstellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.

  • Erholungsgebiet

Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg. ROG § 19 Z. 3)

  • Erholungslandschaft

Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. LOOS 1993). Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (Erholungslandschaft, LOOS 1993).

  • Erholungswert

Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder, Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abgase), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschließungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die Allgemeinheit.

  • Evaluierung

Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche Beschreibung).

F

  • Fauna

Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.

  • Flora

Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.

  • Flurplanung

Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielsetzungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines Agrarverfahrens.

  • Freiflächengestaltung

Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Konzeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (siehe auch Freiraumplanung).

  • Freiland, Freifläche, Freiraum

Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbegriff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da- durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).

  • Gesamtüberarbeitung 2003

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

  • Freiraumplanung

Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt (siehe auch Freiflächengestaltung).

G

  • Gefahrenzonenplan

Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975 die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

  • Gender-Mainstreaming

Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Denkens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft erreicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensbereichen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden. Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozessen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maßnahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung 2002, S.4).

  • Geoökologie

Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Naturwissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt, insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen und zu lösen (vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland[1]).

  • Grünbestände

Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum (z. B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen usw.).

  • Grünflächensystem, Grünraumsystem, Grünzone

Großräumiges System vegetationsbestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald laut Forstgesetz 1975).

  • Grünkeile

Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Bereich größerer Siedlungsräume.

  • Grünkorridor

Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab zirka 500 m zwischen verbauten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu erhalten.

  • Grünordnung

Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflächen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.

  • Grünordnungsplan

Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.

  • Grünstreifen

Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirksamkeit und Nutzbarkeit als Freiraum.

H

  • Hauptverkehrsachse

Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des nationalen und internationalen Verkehrssystems. Sie stellen keine Planungsaussagen zur Rechtfertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.

K

  • Kulturlandschaft

Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ursprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Ausprägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.

L

  • Landesplanung

Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, überörtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)

  • Ländlicher Raum

Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert. Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio- nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung, Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs.

  • Landschaft

Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Repräsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff "Landschaft" wird allerdings in zahlreichen Bedeutungen verwendet:

1. In Geografie und Raumplanung als erlebtes Landschaftsbild,
2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungsbild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äußerlichen Merkmalen einheitlich erscheint,
3. In der Geographie als Erdraum in seiner gesamten "dinglichen Erfüllung",
4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird,
5. In der Landschaftsplanung als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten bestimmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Eingriffen durch den Menschen,
6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftliches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines Erdraumausschnittes repräsentiert,
7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
  • Landschaftsachse

Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.

  • Landschaftsbild

Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).

  • Landschaftsbildpflege

Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Sanierung eines spezifischen optisch-visuellen Erscheinungsbildes eines bestimmten Landschaftsteiles.

  • Landschaftsgefüge

Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG)

  • Landschaftsgestaltung

Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung, die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenentwicklung ableiten soll Landschaftsinventar

Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.
  • Landschaftsökologie

Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage landschaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebensgemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio- und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik beschäftigt sich die International Association for Landscape Ecology (IALE).

  • Landschaftspflege

Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewahren oder zu erreichen.

  • Landschaftspflegedetailplan

Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (siehe Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigendef.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder bestimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg. NSchG).

  • Landschaftspflegeplan

Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingungen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (LOOS 1993). Bezweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)

  • Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung flächenbezogener Handlungsalternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.

  • Landschaftsplanung

Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung, Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.

  • Landschaftsrahmenplan

Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumordnung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Landschaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmenlanung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Entscheidungsgrundlagen.

  • Landschaftsräumliche Einheiten

Geografisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geologie, Klima, Topographie, Vegetationsstrukturen u. a.). In der geographischen Landschaftsforschung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren) unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologischem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.

  • Landschaftsschutz

Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Landschaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die imstande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen und zur Sicherung des Naturgenusses.

Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztes Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).

  • Leitbild

Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvorstellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungstendenzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).

M

  • Managementplan

Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksichtigung von landschaftsästhetischen Aspekten (LOOS 1993).

N

  • Nachhaltigkeit

Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösungsansätzen, die auf die sparsame und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...) derart ausgelegt sind, dass sie als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung sind Lösungsansätze zur Mobilisierung nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei untereinander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruktureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter Nachhaltigkeit versteht man eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Naturhaushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch "Nachhaltige Entwicklung"), (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659,

  • Nachhaltige Entwicklung

"Nachhaltige Entwicklung" heißt in Anlehnung an den Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig erhalten bleiben. Das "Drei-Säulen-Modell" der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie, Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig tragfähigen Lösungen zu kommen.

  • Naherholungsgebiet

Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert aufweisen (gem. LOOS 1993) (siehe Erholungslandschaft).

  • Naturhaushalt

Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt).

  • Naturlandschaft

Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Landschaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der Waldgrenze (gem. LOOS 1993).

  • Naturräumliche Gefährdungen

Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der Situation der geologischen, petrologischen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche, Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) auf

  • Naturschutz

Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. LOOS 1993).

O-Ö

  • Ökologische Tragfähigkeit

Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen wesentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen

  • Ortsbild

Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grünanlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossbergen udgl., sowie die Ansicht von einzelnen oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft. Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

  • Ortsrand

Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft.

P

  • Planungssystem

Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander.

  • Potentiell natürliche Vegetation

Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln.

R

  • Raumordnungsgrundsätze

Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordnerischen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisierung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen.

  • Raumordnungsziele

Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungsgrundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen.

  • Regionale Identität

Unter regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbevölkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientierten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z. B. die Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum).

  • Rekultivierung

Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnutzungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a .) dienen.

  • Retentionsflächen

Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regenfällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird. Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schubweisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet.

S

  • Schutzstreifen

Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung divergierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller Nachbarschaftsbelästigungen (z. B. Immissionsschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Gewerbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle Form der Abstandsflächen zu verstehen.

  • Suburbanisierung

Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele betreffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemeinden, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärkten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslagerung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomerationsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus.

  • Sukzession

Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Standortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer bestimmten Bewirtschaftungsform.

T

  • Trittsteinbiotop

Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum und Gebüschgruppen, Kleingewässer z. B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Landschaftselemente handeln.

V

  • Vertragsnaturschutz

Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver- besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel haben (vgl. LOOS 1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).

W

  • Wohlfahrtswirkung der Natur

Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.

Z

  • Zentraler Ort

Unter zentralem Ort versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster) von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 1117).

  • Zentralraum

Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwicklungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirtschaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus. Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten Räumen.

  • Zersiedelung

Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.

Quelle

Einzelnachweis