Interkommunale Betriebsansiedlung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt) |
|||
| (3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | + | Bei '''interkommunaler Betriebsansiedlung''' (INKOBA) arbeiten mehrere Gemeinden bei der gemeinsamen betrieblichen Standortentwicklung und Vermarktung zusammen. | |
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
| − | Dabei werden Infrastrukturkosten und Kommunalsteuereinnahmen zwischen den Gemeinden geteilt. Beispiel: [[Lengau]], [[ | + | Dabei werden Infrastrukturkosten und Kommunalsteuereinnahmen zwischen den Gemeinden geteilt. Beispiel: [[Lengau]], [[OÖ]] (30 Prozent), [[Straßwalchen]] (20 Prozent) sowie [[Neumarkt am Wallersee]] und [[Lochen am See]], OÖ (je 15%); |
== Quelle == | == Quelle == | ||
Aktuelle Version vom 29. Dezember 2025, 11:43 Uhr
Bei interkommunaler Betriebsansiedlung (INKOBA) arbeiten mehrere Gemeinden bei der gemeinsamen betrieblichen Standortentwicklung und Vermarktung zusammen.
Allgemeines
Dabei werden Infrastrukturkosten und Kommunalsteuereinnahmen zwischen den Gemeinden geteilt. Beispiel: Lengau, OÖ (30 Prozent), Straßwalchen (20 Prozent) sowie Neumarkt am Wallersee und Lochen am See, OÖ (je 15%);