Salzburger Landtag: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:
  
 
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* [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und zwei Präsidenten-Stellvertreter des Landtags
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* Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]]
 
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* Salzburger Bundesräte
 
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**Interpellationsrecht
 
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**Untersuchungsausschüsse
 
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**Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.  
**Landesrechnungshof
 
**der Volksanwaltschaft etc.  
 
  
Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr ua) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluß hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.
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Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr u. a.) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.
  
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
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Version vom 22. Januar 2008, 15:40 Uhr

Der Salzburger Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie im Land Salzburg.

Zusammensetzung

Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle fünf Jahre direkt von der Landesbevölkerung gewählt werden.

Funktionen

Die Sitzverteilung im Salzburger Landtag nach der Wahl von 2004

Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:

Wahl von Staatsorganen

Gesetzgebung

Kontrolle von Regierung und Verwaltung

  • Kontrollinstrumente:
    • Interpellationsrecht
    • Untersuchungsausschüsse
    • Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.

Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr u. a.) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.