Salzburger Landtag: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Arne (Diskussion | Beiträge) |
K |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Zusammensetzung== | ==Zusammensetzung== | ||
| − | Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle | + | Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle fünf Jahre direkt von der Landesbevölkerung [[Landtagswahl|gewählt]] werden. |
==Funktionen== | ==Funktionen== | ||
| − | [[Bild:Landtag2004.jpg|thumb|300px|Die Sitzverteilung im '''Salzburger Landtag''' nach der Wahl von 2004]]Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu: | + | [[Bild:Landtag2004.jpg|thumb|300px|Die Sitzverteilung im '''Salzburger Landtag''' nach der Wahl von 2004]] |
| + | Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu: | ||
====Wahl von Staatsorganen==== | ====Wahl von Staatsorganen==== | ||
* [[Landeshauptmann]] | * [[Landeshauptmann]] | ||
| − | * [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und zwei Präsidenten-Stellvertreter des | + | * [[Landtagspräsidenten|Präsident]] und zwei Präsidenten-Stellvertreter des Landtages |
* Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] | * Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] | ||
* Salzburger Bundesräte | * Salzburger Bundesräte | ||
| Zeile 20: | Zeile 21: | ||
**Interpellationsrecht | **Interpellationsrecht | ||
**Untersuchungsausschüsse | **Untersuchungsausschüsse | ||
| − | **Berichte des Rechnungshofes | + | **Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc. |
| − | |||
| − | |||
| − | Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr | + | Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr u. a.) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren. |
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
Version vom 22. Januar 2008, 15:40 Uhr
Der Salzburger Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie im Land Salzburg.
Zusammensetzung
Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle fünf Jahre direkt von der Landesbevölkerung gewählt werden.
Funktionen
Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:
Wahl von Staatsorganen
- Landeshauptmann
- Präsident und zwei Präsidenten-Stellvertreter des Landtages
- Mitglieder der Landesregierung
- Salzburger Bundesräte
- Direktor des Landesrechnungshofes
Gesetzgebung
Kontrolle von Regierung und Verwaltung
- Kontrollinstrumente:
- Interpellationsrecht
- Untersuchungsausschüsse
- Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.
Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr u. a.) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.