Diskussion:Europaschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „Diskussion“ durch „Diskussion“)
K (Textersetzung - „LGBl“ durch „LGBl“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
== Europaschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet oder beides? ==
 
== Europaschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet oder beides? ==
 
Irgendwie geht aus allen Quellen nicht eindeutig  hervor, was nun genau was ist. Beispiel Wenger Moor. Vor Ort am Rande des Wenger Moores steht auf Schautafeln "Natura 2000-Gebiet". Schaut man auf den Naturschutzseiten des Landes Salzburg unter Natura 2000 Gebiete nach ([http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/naturinternational/natura2000.htm]), so führt dann der Link zur Übersicht der Schutzgebiete zur Karte der Europaschutzgebiete. Auf dieser wiederum wird dann wieder das Wenger Moor nicht eindeutig als Europaschutzgebiet geführt, wohl aber eindeutig als Natura 2000 Gebiet. [[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 09:02, 24. Jan. 2013 (CET)
 
Irgendwie geht aus allen Quellen nicht eindeutig  hervor, was nun genau was ist. Beispiel Wenger Moor. Vor Ort am Rande des Wenger Moores steht auf Schautafeln "Natura 2000-Gebiet". Schaut man auf den Naturschutzseiten des Landes Salzburg unter Natura 2000 Gebiete nach ([http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/naturinternational/natura2000.htm]), so führt dann der Link zur Übersicht der Schutzgebiete zur Karte der Europaschutzgebiete. Auf dieser wiederum wird dann wieder das Wenger Moor nicht eindeutig als Europaschutzgebiet geführt, wohl aber eindeutig als Natura 2000 Gebiet. [[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 09:02, 24. Jan. 2013 (CET)
:"Europaschutzgebiet" ist (wie aus dem Artikel annähernd hervorgeht) nach dem Salzburger Naturschutzrecht ein "Natura 2000-Gebiet" (das in Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschaffen wurde) oder ein Vogelschutzgebiet (das in Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie geschaffen wurde). Aus der Wallersee-Wenger Moor-Europaschutzgebietsverordnung, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000441 LGBl. Nr. 95/1983,] geht hervor, dass das Gebiet sowohl im Hinblick auf die FFH-Richtlinie (Natura-2000-Gebiet) als auch im Hinblick auf die Vogelschutzrichtlinie als Europaschutzgebiet ausgewiesen ist. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 20:28, 24. Jan. 2013 (CET)
+
:"Europaschutzgebiet" ist (wie aus dem Artikel annähernd hervorgeht) nach dem Salzburger Naturschutzrecht ein "Natura 2000-Gebiet" (das in Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschaffen wurde) oder ein Vogelschutzgebiet (das in Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie geschaffen wurde). Aus der Wallersee-Wenger Moor-Europaschutzgebietsverordnung, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000441 [[LGBl]]. Nr. 95/1983,] geht hervor, dass das Gebiet sowohl im Hinblick auf die FFH-Richtlinie (Natura-2000-Gebiet) als auch im Hinblick auf die Vogelschutzrichtlinie als Europaschutzgebiet ausgewiesen ist. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 20:28, 24. Jan. 2013 (CET)

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2016, 10:08 Uhr

Europaschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet oder beides?

Irgendwie geht aus allen Quellen nicht eindeutig hervor, was nun genau was ist. Beispiel Wenger Moor. Vor Ort am Rande des Wenger Moores steht auf Schautafeln "Natura 2000-Gebiet". Schaut man auf den Naturschutzseiten des Landes Salzburg unter Natura 2000 Gebiete nach ([1]), so führt dann der Link zur Übersicht der Schutzgebiete zur Karte der Europaschutzgebiete. Auf dieser wiederum wird dann wieder das Wenger Moor nicht eindeutig als Europaschutzgebiet geführt, wohl aber eindeutig als Natura 2000 Gebiet. Peter (Diskussion) 09:02, 24. Jan. 2013 (CET)

"Europaschutzgebiet" ist (wie aus dem Artikel annähernd hervorgeht) nach dem Salzburger Naturschutzrecht ein "Natura 2000-Gebiet" (das in Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschaffen wurde) oder ein Vogelschutzgebiet (das in Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie geschaffen wurde). Aus der Wallersee-Wenger Moor-Europaschutzgebietsverordnung, LGBl. Nr. 95/1983, geht hervor, dass das Gebiet sowohl im Hinblick auf die FFH-Richtlinie (Natura-2000-Gebiet) als auch im Hinblick auf die Vogelschutzrichtlinie als Europaschutzgebiet ausgewiesen ist. --Karl Irresberger (Diskussion) 20:28, 24. Jan. 2013 (CET)