Landeshauptmann-Stellvertreter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(neu ~~~~)
 
K (erg ~~~~)
Zeile 2: Zeile 2:
 
'''Landeshauptmann-Stellvertreter''' ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]], dem nach der Geschäftsordnung der Landesregierung die Stellvertretung des [[Landeshauptmann]] formal zukommt.
 
'''Landeshauptmann-Stellvertreter''' ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]], dem nach der Geschäftsordnung der Landesregierung die Stellvertretung des [[Landeshauptmann]] formal zukommt.
 
: ''Hauptartikel: [[Salzburger Landesregierungen]]
 
: ''Hauptartikel: [[Salzburger Landesregierungen]]
 +
 +
Folgende Ressorts wurden bisher einem Landeshauptmann-Stellvertreter zugeordnet.
 +
* Landeshauptmann-Stellvertreter für Finanzen
 +
* Landeshauptmann-Stellvertreter für Gesundheit
  
 
[[Kategorie:Person (Politik)]]
 
[[Kategorie:Person (Politik)]]

Version vom 23. August 2016, 11:26 Uhr

Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Landeshauptmann-Stellvertreter ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, dem nach der Geschäftsordnung der Landesregierung die Stellvertretung des Landeshauptmann formal zukommt.

Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen

Folgende Ressorts wurden bisher einem Landeshauptmann-Stellvertreter zugeordnet.

  • Landeshauptmann-Stellvertreter für Finanzen
  • Landeshauptmann-Stellvertreter für Gesundheit