Um die Tiere des Waldes, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, vor Störungen zu bewahren, wurden Pilzsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr, ab 1. Oktober nur zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.<ref>Vgl. [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000003 § 30 - Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen – des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999]; Verordnung der Salzburger Landesregierung zum Schutz wildwachsender Pilze [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000841 (Pilzeschutzverordnung)]</ref> | Um die Tiere des Waldes, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, vor Störungen zu bewahren, wurden Pilzsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr, ab 1. Oktober nur zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.<ref>Vgl. [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000003 § 30 - Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen – des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999]; Verordnung der Salzburger Landesregierung zum Schutz wildwachsender Pilze [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000841 (Pilzeschutzverordnung)]</ref> |