Rettung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. November 2015, 14:38 Uhr
Mit "Rettung" sind alle anerkannten Rettungsorganisationen und Rettungsträger im Land Salzburg gemeint.
Das Hilfs- und Rettungswesen umfasst, so ferne nicht anderes bestimmt ist, nur Aufgaben des allgemeinen und des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes in der Gemeinde (örtlicher Hilfs- und Rettungsdienst).
Rechtsgrundlage
Das örtliche Hilfs- und Rettungswesen ist im Salzburger Landesgesetz über das örtliche Hilfs- und Rettungswesen im Lande Salzburg, dem Salzburger Rettungsgesetz, StF: LGBl Nr 78/1981 idgF [1] geregelt.
Unterscheide
- A) Allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste (= Pflichtaufgabe von Gemeinden)
- Erste Hilfe Leistung
- Krankentransporte
- Behindertentransporte
- Erste Hilfe Schulungen
- Bereitstellung von Erste Hilfe bei Veranstaltungen
- B) Besondere Hilfs- und Rettungsdienste (= freiwillige Aufgabe von Gemeinden)
Flugrettung
Die Flugrettung war flächendeckend bis 31. Dezember 2011 durch eine Gliedstaatsvertrag, eine sog. Art.15a B-VG Vereinbarung, zwischen dem Bund und den Ländern geregelt. Seither gelten je Bundesland unterschiedliche Vereinbarungen und Regelungen. [2]
- Rettungsflüge
- Ambulanzflüge
- Flüge zur Hilfeleistung
- - Katastrophenhilfe
- - Zivilschutz
- - Suche von Abgängigen
- - Alpine Bergungen
anerkannten Rettungsorganisationen
- Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, mit dem Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation.
- Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg
- Der Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation für den besonderen Hilfs- und Rettungsdienst im alpinen Gebiet.
Rettungsträger
Als Rettungsträger gemäß § 6 Abs. 4 S. RettungsG gilt jeder Rechtsträger, der sich mit der Erbringung von Leistungen des Hilfs- und Rettungsdienstes fortgesetzt befasst.
- Arbeiter-Samariterbund-Salzburg
- Malteser Hospitaldienst Austria
- Österreichische Wasserrettung, Landesorganisation Salzburg
- Höhlenrettungsdienst, Landesverband Salzburg
Quellen
- www.ris.bka.gv.at S.Rettungsgesetz (GeltendeFassung)
- Mag. Thomas Schmiedbauer nach eigener Recherche; sowie veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amtes der Salzburger Landesregierung