Banngasse (Hallein): Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Banngasse''' ist eine  [[Straßen und Plätze der Stadt Hallein|Gasse]] in der [[Tennengau]]er Bezirkshauptstadt [[Hallein]].  
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Die '''Banngasse''' ist eine  [[Straßen und Plätze der Stadt Hallein|Straße]] in der [[Tennengau]]er Bezirkshauptstadt [[Hallein]].  
  
 
==Lage und Verlauf==
 
==Lage und Verlauf==
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Die '''Banngasse''' ist knapp 5 m lang und verläuft vom [[Niedertorplatz (Hallein)|Niedertorplatz]] zum [[Bürgerspitalsplatz(Hallein)|Bürgerspitalsplatz]].
  
 
==Namensherkunft==
 
==Namensherkunft==
Ihren Namen erhielt die Gasse vom oberhalb liegenden Bannwald. Die Bezeichnung "Bannwald", bedeutet: Nur der dazu berechtigt ist, darf in diesem Wald Holz schlagen, jagen etc. Allen anderen ist das Jagen etc. dort verboten.  
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Ihren Namen erhielt die Gasse vom oberhalb liegenden Bannwald. Die Bezeichnung "Bannwald", bedeutet: Nur der dazu berechtigt ist, darf in diesem Wald Holz schlagen, jagen etc. Allen anderen ist das Jagen etc. dort verboten. <ref>* [[Ernst Penninger|Penninger, Ernst]]: "''Die Straßennamen der Stadt Hallein''", Sonderdruck aus: Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], Band 110, Salzburg 1970, Seite 311
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==Quelle ==
 
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* [[Ernst Penninger|Penninger, Ernst]]: "''Die Straßennamen der Stadt Hallein''", Sonderdruck aus: Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], Band 110, Salzburg 1970
 
* [[Ernst Penninger|Penninger, Ernst]]: "''Die Straßennamen der Stadt Hallein''", Sonderdruck aus: Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], Band 110, Salzburg 1970
 
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[[Kategorie:Tennengau]]
 
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Version vom 4. März 2013, 19:25 Uhr

Bild
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Banngasse (Hallein)
Länge: ca. 5 m
Startpunkt: Niedertorplatz (Hallein)
Endpunkt: Bürgerspitalsplatz (Hallein)
Karte: Googlemaps

Die Banngasse ist eine Straße in der Tennengauer Bezirkshauptstadt Hallein.

Lage und Verlauf

Die Banngasse ist knapp 5 m lang und verläuft vom Niedertorplatz zum Bürgerspitalsplatz.

Namensherkunft

Ihren Namen erhielt die Gasse vom oberhalb liegenden Bannwald. Die Bezeichnung "Bannwald", bedeutet: Nur der dazu berechtigt ist, darf in diesem Wald Holz schlagen, jagen etc. Allen anderen ist das Jagen etc. dort verboten. [1]

Quelle

Referenzen

  1. * Penninger, Ernst: "Die Straßennamen der Stadt Hallein", Sonderdruck aus: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Band 110, Salzburg 1970, Seite 311