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Textersetzung - „Landeshauptstadt Salzburg“ durch „Landeshauptstadt Salzburg
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Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit [[1950]] Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage.
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== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
 
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit 1950 Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage.
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Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]].
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Er ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]].
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Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet.
 
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Er wurde durch das Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet.
      
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
 
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
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Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'':
 
Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'':
 
* der Bund,  
 
* der Bund,  
* das [[Land Salzburg]],  
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* das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]],  
* die [[Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und  
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* die [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und  
 
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]].
 
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]].
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Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden).
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Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2. 1. 1. 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden).
    
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen:
 
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen:
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
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* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40. 20. 20. 20 zu tragen haben;
 
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
 
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein der Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
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* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
    
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.
 
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.
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=== Änderung 2013 ===
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Der Salzburger Festspielfonds war bis 2011 unecht steuerbefreit. Das heißt, er musste keine Mehrwertsteuer von Karteneinnahmen abführen und konnte sich aber auch keine Vorsteuer von Aufwänden zurückholen. Für Bauinvestitionen wurde daher nach Absprache mit dem Finanzministerium 1989 der [[Verein zur Erhaltung der Festspielhäuser]] (SFH-Verein) gegründet, der alle Bauprojekte für den {{PAGENAME}} abgewickelt hatte. Aufgrund einer  Gesetzesänderung darf der SFH-Verein seit September 2012 sich die Vorsteuer aber nicht mehr abziehen. Daraufhin empfahlen Experten, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten, den SFH-Verein aufzulösen und dessen Aufgaben auf den Festspielfonds zu übertragen.
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Zum Zeitpunkt dieser Änderung wahren jedoch bereits die Kartenpreise für die Saison 2013 publiziert worden. Somit konnte der {{PAGENAME}} seine Kartenpreise nicht mehr um die nun abzuführenden zehn Prozent Mehrsteuersteuer erhöhen. Aber ein möglicher Verlust 2013 werde sich in Grenzen halten, da ja die Vorsteuer zurückgeholt werden kann. Allein bei den Werkverträgen für die Künstler macht diese Vorsteuer rund eine Million Euro aus, so Festspielpräsidentin [[Helga Rabl-Stadler]]<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/spezial/festspiele/salzburger-festspiele/hinter-den-kulissen/sn/artikel/festspielball-die-stimmung-hat-gedreht-36711/ www.salzburg.com/nachrichten/spezial/festspiele], abgefragt am 7. März 2013</ref>.
    
== Organe==
 
== Organe==
 
'''Organe''' des Fonds sind:
 
'''Organe''' des Fonds sind:
 
*die Delegiertenversammlung,
 
*die Delegiertenversammlung,
* das Kuratorium,
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* das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]],
* das Direktorium,
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* das [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktorium]],
 
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt;
 
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt;
 
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen:
 
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen:
: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Salzburger Festspielfonds#Das Direktorium|Präsidenten (Vorsitzenden des Direktoriums)]].
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: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] (Vorsitzenden des Direktoriums).
    
===Die Delegiertenversammlung ===
 
===Die Delegiertenversammlung ===
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6 : 3 : 3 : 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter.
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Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6. 3. 3. 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter.
    
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten:
 
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten:
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Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern.
 
Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern.
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Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister.
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Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2. 1. 1. 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister.
    
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
 
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
 
* der Leiter der österreichischen Bundestheaterverwaltung sowie  
 
* der Leiter der österreichischen Bundestheaterverwaltung sowie  
* der [[Salzburger Festspielfonds#Das Direktorium|Präsident (Vorsitzende des Direktoriums)]].  
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* der [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsident]] (Vorsitzende des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]]).  
 
* ein weiteres Mitglied, das vom Kuratorium auf Vorschlag des [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds]] – der im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum| Internationalen Stiftung Mozarteum]] zu erstatten ist – mit beratender Stimme zu kooptieren ist und das den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll.
 
* ein weiteres Mitglied, das vom Kuratorium auf Vorschlag des [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds]] – der im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum| Internationalen Stiftung Mozarteum]] zu erstatten ist – mit beratender Stimme zu kooptieren ist und das den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll.
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===Das Direktorium ===
 
===Das Direktorium ===
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Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
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Das Direktorium besteht aus dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
    
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
 
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
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* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
 
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* der Abschluß von Verträgen und
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* der Abschluss von Verträgen und
 
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
 
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
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Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus dem Präsidenten, dem Intendanten und dem Kaufmännischen Direktor besteht.
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Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus dem Präsidenten, dem [[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendanten]] und dem [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele‎|Kaufmännischen Direktor]] besteht.
    
==Anschrift==
 
==Anschrift==
:''Salzburger Festspielfonds''
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:''Salzburger Festspielfonds
:''Hofstallgasse 1''
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:''[[Hofstallgasse]] 1
:''5020 Salzburg''
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:''5020 Salzburg
:''Telefon: 06 62 - 80 45 0
+
:''Telefon: (06 62) 80 45 0
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==Quellen, Weblinks==
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==Quellen ==
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ „Die Institution“ auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
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* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution" auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
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====  Einzelnachweis ====
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<references/>
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[[Kategorie:Tourismus]]
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[[Kategorie:Veranstaltung]]
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[[Kategorie:Festival]]
   
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Salzburg]]
   
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
 
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
[[Kategorie:Musik]]
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[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
+
[[Kategorie:Kultur]]
[[Kategorie:Recht]]
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[[Kategorie:Salzburger Festspiele]]
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[[Kategorie:Organisation der Salzburger Festspiele]]