Diskussion:Landesjägermeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist ein Landesjägermeister tatsächlich ein Teil des staatlichen Verwaltungsapparats oder ist er einer Organisation als Kategorie zuzurechnen? fragt [[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter]] 09:08, 5. Sep. 2011 (CEST) | Ist ein Landesjägermeister tatsächlich ein Teil des staatlichen Verwaltungsapparats oder ist er einer Organisation als Kategorie zuzurechnen? fragt [[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter]] 09:08, 5. Sep. 2011 (CEST) | ||
| − | :Der Landesjägermeister ist das Spitzenorgan der [[Salzburger Jägerschaft]], und diese ist ein Selbst''verwaltung''skörper mit (jeweils gesetzlich umschrieben:) einem ''eigenen'' Wirkungsbereich (in diesem verwaltet sie sich wirklich selbst) und einem vom Land ''übertragenen'' Wirkungsbereich (in diesem besorgt sie daher Landes''verwaltung''). So lässt sich die Zuordnung zum Bereich '' | + | :Der Landesjägermeister ist das Spitzenorgan der [[Salzburger Jägerschaft]], und diese ist ein Selbst''verwaltung''skörper mit (jeweils gesetzlich umschrieben:) einem ''eigenen'' Wirkungsbereich (in diesem verwaltet sie sich wirklich selbst) und einem vom Land ''übertragenen'' Wirkungsbereich (in diesem besorgt sie daher Landes''verwaltung''). So lässt sich die Zuordnung zum Bereich ''„Verwaltung"'' begründen. Bei der Kategorie „Organisation" würde man so ein Ein-Mann-Organ wohl nicht vermuten; anderenfalls wäre die Landeshauptfrau auch eine Organisation. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:17, 5. Sep. 2011 (CEST) |
Version vom 3. März 2023, 09:46 Uhr
Frage zur Kategorie
Ist ein Landesjägermeister tatsächlich ein Teil des staatlichen Verwaltungsapparats oder ist er einer Organisation als Kategorie zuzurechnen? fragt Peter 09:08, 5. Sep. 2011 (CEST)
- Der Landesjägermeister ist das Spitzenorgan der Salzburger Jägerschaft, und diese ist ein Selbstverwaltungskörper mit (jeweils gesetzlich umschrieben:) einem eigenen Wirkungsbereich (in diesem verwaltet sie sich wirklich selbst) und einem vom Land übertragenen Wirkungsbereich (in diesem besorgt sie daher Landesverwaltung). So lässt sich die Zuordnung zum Bereich „Verwaltung" begründen. Bei der Kategorie „Organisation" würde man so ein Ein-Mann-Organ wohl nicht vermuten; anderenfalls wäre die Landeshauptfrau auch eine Organisation. --Karl Irresberger 22:17, 5. Sep. 2011 (CEST)