Generalvikar: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Generalvikar''' ist in der [[Erzdiözese Salzburg]] Vertreter des [[Erzbischof]]s in Bezug auf Verwaltung und Jurisdiktion. Er ist Leiter des Generalvikariats (auch: Ordinariats), welches quasi der Amtskanzlei des Erzbischofs entspricht. Der Generalvikar wird vom Erzbischof ernannt und kann auch jederzeit von ihm wieder abberufen werden. Die Amtszeit eines Generalvikars endet in jedem Fall mit der Amtszeit seines Erzbischofs, außer der neue Erzbischof ernennt ihn erneut zum Generalvikar.
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Der '''Generalvikar''' ist in der [[Erzdiözese Salzburg]] Vertreter des [[Erzbischof]]s in Bezug auf Verwaltung und Jurisdiktion. Er ist Leiter des Generalvikariats (auch: Ordinariats), welches die  Amtskanzlei des Erzbischofs darstellt.
  
Der Generalvikar muss älter als 30 Jahre und Priester sein, außerdem muss er Kirchenrecht studiert haben.
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==Befugnisse und Funktionen==
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Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" (''potestas ordinaris vicaria''). Man spricht deshalb auch vom "''alter ego''", dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.
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==Bestellungsvoraussetzungen und Amtsdauer==
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Ein Generalvikar wird gemäß Can 477 des ''Codex Iuris Canonici'' (CIC) vom Bischof frei ernannt und kann von ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar "''muss Priester sein, darf nicht jünger als 30 Jahre alt sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein''", außerdem "''ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung''" (Can 478,1 CIC) und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt (Can 778,2 CIC).
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Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Bischof. Da der Generalvikar der persönliche Stellvertreter des Bischofs ist, endet sein Amt zugleich mit dem des Bischofs (Can 481 CIC).
  
 
Der Generalvikar ist Herausgeber des monatlich erscheinenden Amtsblatts der Erzdiözese (''Verordnungsblatt''), das diözesane Gesetze, Verordnungen und Personalnachrichten enthält.  
 
Der Generalvikar ist Herausgeber des monatlich erscheinenden Amtsblatts der Erzdiözese (''Verordnungsblatt''), das diözesane Gesetze, Verordnungen und Personalnachrichten enthält.  
  
Seit [[1. September]] [[2006]] ist [[Hansjörg Hofer]] aktueller Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.
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==Amtsinhaber==
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Seit [[2017]] ist [[Roland Rasser]] Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.
  
 
==Liste ehemaliger Generalvikare==
 
==Liste ehemaliger Generalvikare==
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* [[Hansjörg Hofer]] (2006 bis 2017)
 
* [[Johann Reißmeier]] (1999 bis 2003 und 2003 bis 2006)
 
* [[Johann Reißmeier]] (1999 bis 2003 und 2003 bis 2006)
 
* [[Hans Paarhammer]] (1993 bis 1998)
 
* [[Hans Paarhammer]] (1993 bis 1998)
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* [[Jakob Mayr]] (1973 bis 1993)
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* [[Karl Berg]] (1972 bis 1973)
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* [[Johannes Baptist Filzer]] (1927 bis 1941?)
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* [[Anton Keil]] (1921 bis ?)
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* [[Alfred Prey]] (1918 bis 1920)
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* [[Balthasar Kaltner]] (1909 bis 1910)
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* Balthasar von [[Lamberg]] (1523 bis ?)
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* [[Johann II. von Reisberg]] (1403 bis ?)
  
==siehe auch==
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==Siehe auch==
 
Ein weiterer Vertreter des Erzbischofs ist der [[Weihbischof]].
 
Ein weiterer Vertreter des Erzbischofs ist der [[Weihbischof]].
  
[[Kategorie:Kirche]]
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==Quellen==
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* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=11898 Erzdiözese Salzburg > Generalvikariat]
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* (zur Liste ehemaliger Generalvikare:) Artikel "[[Salzburger Domherren]]"
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==Weblinks==
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* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=11898 Erzdiözese Salzburg > Generalvikariat]
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* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=1536 Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg]
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[[Kategorie:Religion]]
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[[Kategorie:Person (Kirche)]]
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[[Kategorie:Person (Katholische Kirche)]]
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[[Kategorie:Katholische Kirche (Verwaltung)]]

Version vom 1. März 2023, 10:15 Uhr

Der Generalvikar ist in der Erzdiözese Salzburg Vertreter des Erzbischofs in Bezug auf Verwaltung und Jurisdiktion. Er ist Leiter des Generalvikariats (auch: Ordinariats), welches die Amtskanzlei des Erzbischofs darstellt.

Befugnisse und Funktionen

Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" (potestas ordinaris vicaria). Man spricht deshalb auch vom "alter ego", dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.

Bestellungsvoraussetzungen und Amtsdauer

Ein Generalvikar wird gemäß Can 477 des Codex Iuris Canonici (CIC) vom Bischof frei ernannt und kann von ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar "muss Priester sein, darf nicht jünger als 30 Jahre alt sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein", außerdem "ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung" (Can 478,1 CIC) und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt (Can 778,2 CIC).

Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Bischof. Da der Generalvikar der persönliche Stellvertreter des Bischofs ist, endet sein Amt zugleich mit dem des Bischofs (Can 481 CIC).

Der Generalvikar ist Herausgeber des monatlich erscheinenden Amtsblatts der Erzdiözese (Verordnungsblatt), das diözesane Gesetze, Verordnungen und Personalnachrichten enthält.

Amtsinhaber

Seit 2017 ist Roland Rasser Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.

Liste ehemaliger Generalvikare

Siehe auch

Ein weiterer Vertreter des Erzbischofs ist der Weihbischof.

Quellen

Weblinks