Unabhängiger Verwaltungssenat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(+ kat)
K (Textersetzung - „Hofrätin“ durch „Hofrätin“)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Googlemapsadr|michael+pacher+straße+27|5020+salzburg}}Der '''Unabhängige Verwaltungssenat''' ist eine vom Bundesgesetzgeber eingerichtete Instanz für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.
+
Der '''Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg''' existierte von 1991 bis 2013 als von der Bundesverfassung vorgeschriebene, vom Landesgesetzgeber eingerichtete Instanz insbesondere für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.
  
 
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
 
* Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
 
* Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
 
* Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
 
* Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
* sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fallen zum Beispiel:
+
* sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fielen zum Beispiel:
**Beschwerden in Zusammenhang mit einer Schubhaftbescheid
+
**Beschwerden in Zusammenhang mit einem Schubhaftbescheid
 
**Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
 
**Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
 
**Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
 
**Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
Zeile 11: Zeile 11:
  
 
==Zusammensetzung==
 
==Zusammensetzung==
''Die unabhängigen Verwaltungssenate sind zwar keine "Gerichte" im Sinn der österreichischen Rechtsordnung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" gemäß den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.'' <sup>([[#1|1]])</sup>
+
Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  
Das bedeutet, dass die Mitglieder des Senats ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein müssen. Zum Senatsmitglied wird man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt.
+
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg wurde zuletzt von [[Hofrätin]] Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet, davor von HR Dr. [[Jörg Knotzer]] und Dr. [[Renate Lederer]]. Der stellvertretende Leiter war Mag. [[Peter Mottl]]. Die Zahl der Mitglieder wuchs im Laufe der Jahre, im Jahr 2010 waren es 15.
  
Der Unabhängige Verwaltungssenat für Salzburg wird von Hofrätin Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet. Der stellvertretende Leiter ist Mag. Peter Mottl. 12 Senatsmitglieder wirken als Richter in den Berufungsverfahren.
+
==Auflösung==
 
+
Mit 31. Dezember 2013 beendete der Unabhängige Verwaltungssenat seine Tätigkeit. Seine Agenden und Mitglieder wurden vom [[Landesverwaltungsgericht Salzburg]] übernommen, zu dessen Präsidentin Hofrätin Jindra-Feichtner ernannt worden war.
==Adresse==
 
:Michael Pacher-Straße 27
 
:5020 Salzburg
 
:Telefon: 06 62 - 80 42-38 34 (Kanzlei)
 
:E-Mail: uvs@salzburg.gv.at
 
 
 
==Parteienverkehr==
 
:Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
 
 
 
==Amtsstunden==
 
:Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr
 
:Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
 
 
 
==Weblinks==
 
{{Homepage|http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/uvs.htm}}
 
==Fußnote==
 
<div id="1"><sup>1</sup>aus folgender Quelle: [http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/uvs/uvs-aufgaben.htm UVS Aufgaben]
 
  
 +
==Quellen==
 +
* Website des UVS Salzburg
 +
*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000622&FassungVom=2013-12-31 Gesetz vom 4. Juli 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg]
 +
* Land Salzburg / Unabhängiger Verwaltungssenat: [http://www.salzburg.gv.at/uvs-20_jahre.pdf UVS Salzburg – 20 Jahre] (2011)
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 6. Februar 2021, 14:33 Uhr

Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg existierte von 1991 bis 2013 als von der Bundesverfassung vorgeschriebene, vom Landesgesetzgeber eingerichtete Instanz insbesondere für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.

Aufgaben

  • Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
  • Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
  • sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fielen zum Beispiel:
    • Beschwerden in Zusammenhang mit einem Schubhaftbescheid
    • Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
    • Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
    • Berufungen gegen Bescheide der Grundverkehrsbehörden

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der Salzburger Landesregierung für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg wurde zuletzt von Hofrätin Mag. Claudia Jindra-Feichtner geleitet, davor von HR Dr. Jörg Knotzer und Dr. Renate Lederer. Der stellvertretende Leiter war Mag. Peter Mottl. Die Zahl der Mitglieder wuchs im Laufe der Jahre, im Jahr 2010 waren es 15.

Auflösung

Mit 31. Dezember 2013 beendete der Unabhängige Verwaltungssenat seine Tätigkeit. Seine Agenden und Mitglieder wurden vom Landesverwaltungsgericht Salzburg übernommen, zu dessen Präsidentin Hofrätin Jindra-Feichtner ernannt worden war.

Quellen