Diskussion:Talübergang Söllheim: Unterschied zwischen den Versionen
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::::Genau, nämlich um die Missachtung des Urheberrechtes! --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 07:39, 6. Feb. 2020 (UTC) | ::::Genau, nämlich um die Missachtung des Urheberrechtes! --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 07:39, 6. Feb. 2020 (UTC) | ||
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| − | :::::: | + | ::::::nota bene: bevor der erste Screenshot aus der Quelle [[ANNO]] verwendet wurde hat - auf mein ausdrückliches Ersuchen (email: 21.03.2019 19:22) - Mag. [[Claus Meyer]] eine offizielle Anfrage wegen der urheberrechtlichen Fragen gestellt und wir haben die positive Auskunft (email: 08.04.2019 20:04 ) erhalten, dass wir alte Zeitungen aus ANNO verwenden können. Die interrogative und anklagende Attitüde von [[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]], die nicht zum ersten Mal Probleme aufwirft, halte ich gegenüber dem aktiven Benützer (ohne Rang und Ansehen) für illoyal, weil sie den gutgläubigen Benutzer in Gefahr bringt. Weil das nicht zum ersten Mal vorgekommen ist, habe ich hier auch mit harscher Zurechtweisung reagiert. Die Haltung "Wir freuen uns über den ideellen Beitrag, aber allfällige Probleme sind Privatsache" ist eine eigennützige '''Rosinenpickerei''', dass es zum Fremdschämen ist. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 14:49, 6. Feb. 2020 (UTC) |
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| + | :::::::Ja ""Wir freuen uns über den ideellen Beitrag, aber allfällige Probleme sind Privatsache" - genau so ist das im Salzburgwiki: '''Jede Person, die im Salzburgwiki eine Datei (Bild, pdf oder Tonaufnahme) hochladet ist dafür verantwortlich, dass sie die Rechte für die Veröffentlichung dafür besitzt.''' Der Betreiber des Salzburgwikis '''haftet nicht''' für allfällige Forderungen aus dem Titel Urheber- oder Verwertungsrechte. | ||
| + | :::::::Wir können '''Texte''' digitalisierter Zeitungen der Österreichischen Nationalbibliothek (ANNO) dann verwenden, wenn es die Zeitung oder Zeitschrift nicht mehr gibt und keine Nachfolgeunternehmen bestehen oder zu eruieren sind. Beispiel "Salzburger Volksblatt". Bei Texten aus z. B. der "Neuen Kronenzeitung" wäre ich bei Jahrgängen vor dem Krieg vorsichtig. Hier könnte die aktuelle Kronenzeitung Rechte besitzen. | ||
| + | :::::::Was aber nicht stimmt und das solltest du als Jurist wohl wissen, ist, dass '''Bilder''' in diesen Zeitungen frei verwendet werden dürfen! Bilder unterliegen einerseits dem Recht des Abdrucks eines Verlages, andererseits aber ist das Urheberrecht ein unabdingbares Recht des Fotografen. Es gibt Bilder in diesen Zeitungen, die als Pressebilder erkennbar sind (Beispiel [[media:Albus Gaisbergstraße um 1936.jpg]] - da steht, dass das Bild vom [[Salzburger Landesverkehrsamt]] zur Verfügung gestellt wurde, also ein Pressebild war), Bilder ohne Urheberrechtsvermerke, Bilder mit Urhebernennung, aber die im Internet nicht mehr auffindbar sind und daher, je nach Erscheinungsdatum, bereits 70 Jahre tot sein könnten und somit die Urheberrechtschutzfrist erloschen ist. | ||
| + | :::::::Jemand, wie im Fall der Bilder in diesem Artikel, erst 1982 verstorben war, genießt in jedem Fall ein Schutzrecht. Nichts anderes wollte ich hinweisen meint wieder einmal den Kopf schüttelnd ob deiner Ausdrucksweise --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 15:34, 6. Feb. 2020 (UTC) | ||
Version vom 6. Februar 2020, 16:34 Uhr
Hinweis Bilder
Bei der Verwendung der Bilder rate ich zur Vorsicht. Dr. Ernst Ziegeleder ist erst 1982 verstorben und es gibt eine urheberrechtliche Schutzfrist von 70 Jahren beginnend mit dem Tod des Urhebers. Erben könnten hier Rechtsansprüche stellen. Verantwortung für allfällige Forderungen trägt die Person, die hier im Salzburgwiki die Bilder hochgeladen hat meint vorsichtshalber erklärend --Peter Krackowizer (Diskussion) 12:42, 1. Feb. 2020 (UTC)
- Was heißt bitte: "vorsichtshalber erklärend"? Warum die Feststellung einer "Verantwortung" und der Hinnweis "Erben könnten hier Rechtsansprüche stellen"? Wessen Interessen vertritt der Erklärende? An wen richtet sich seine Erklärung? Warum veröffentlicht der Erklärende seine Einschätzung? Wer hat ihn darum gebeten oder gefragt? Ist das ein Knöllchen? Damit werden rechtliche Interessenkonflikte nur herbeigeredet. Xxlstier (Diskussion) 16:33, 1. Feb. 2020 (UTC)
- Hey, langsam lieber Thomas! Peter hat mit Recht einen gutgemeinten Hinweis gepostet. Deine Art und Weise ständig gegen ihn zu kontern, egal um welches Thema es sich handelt, ist meines Erachtens nicht mehr tragbar. Elisabeth Höll (Diskussion) 17:07, 1. Feb. 2020 (UTC)
- hier geht es ausschließlich um ein rechtliches Thema. Xxlstier (Diskussion) 20:32, 5. Feb. 2020 (UTC)
- Genau, nämlich um die Missachtung des Urheberrechtes! --Peter Krackowizer (Diskussion) 07:39, 6. Feb. 2020 (UTC)
- Als weitere Möglichkeit zur Klärung urheberrrechtlicher Unklarheiten könnte eine Kontaktaufnahme mit Nachkommen des Urhebers sein. Aus eigener Erfahrung wird von Nachkommen eine Veröffentlichung von betreffenden Bildern kaum als Schädigung, sondern eher als Wertschätzung empfunden. Wichtig erscheint halt, dass eine Erlaubnis vorliegt. --Franz Fuchs 08:04, 6. Feb. 2020 (UTC)
- nota bene: bevor der erste Screenshot aus der Quelle ANNO verwendet wurde hat - auf mein ausdrückliches Ersuchen (email: 21.03.2019 19:22) - Mag. Claus Meyer eine offizielle Anfrage wegen der urheberrechtlichen Fragen gestellt und wir haben die positive Auskunft (email: 08.04.2019 20:04 ) erhalten, dass wir alte Zeitungen aus ANNO verwenden können. Die interrogative und anklagende Attitüde von Peter Krackowizer, die nicht zum ersten Mal Probleme aufwirft, halte ich gegenüber dem aktiven Benützer (ohne Rang und Ansehen) für illoyal, weil sie den gutgläubigen Benutzer in Gefahr bringt. Weil das nicht zum ersten Mal vorgekommen ist, habe ich hier auch mit harscher Zurechtweisung reagiert. Die Haltung "Wir freuen uns über den ideellen Beitrag, aber allfällige Probleme sind Privatsache" ist eine eigennützige Rosinenpickerei, dass es zum Fremdschämen ist. Xxlstier (Diskussion) 14:49, 6. Feb. 2020 (UTC)
- Ja ""Wir freuen uns über den ideellen Beitrag, aber allfällige Probleme sind Privatsache" - genau so ist das im Salzburgwiki: Jede Person, die im Salzburgwiki eine Datei (Bild, pdf oder Tonaufnahme) hochladet ist dafür verantwortlich, dass sie die Rechte für die Veröffentlichung dafür besitzt. Der Betreiber des Salzburgwikis haftet nicht für allfällige Forderungen aus dem Titel Urheber- oder Verwertungsrechte.
- Wir können Texte digitalisierter Zeitungen der Österreichischen Nationalbibliothek (ANNO) dann verwenden, wenn es die Zeitung oder Zeitschrift nicht mehr gibt und keine Nachfolgeunternehmen bestehen oder zu eruieren sind. Beispiel "Salzburger Volksblatt". Bei Texten aus z. B. der "Neuen Kronenzeitung" wäre ich bei Jahrgängen vor dem Krieg vorsichtig. Hier könnte die aktuelle Kronenzeitung Rechte besitzen.
- Was aber nicht stimmt und das solltest du als Jurist wohl wissen, ist, dass Bilder in diesen Zeitungen frei verwendet werden dürfen! Bilder unterliegen einerseits dem Recht des Abdrucks eines Verlages, andererseits aber ist das Urheberrecht ein unabdingbares Recht des Fotografen. Es gibt Bilder in diesen Zeitungen, die als Pressebilder erkennbar sind (Beispiel media:Albus Gaisbergstraße um 1936.jpg - da steht, dass das Bild vom Salzburger Landesverkehrsamt zur Verfügung gestellt wurde, also ein Pressebild war), Bilder ohne Urheberrechtsvermerke, Bilder mit Urhebernennung, aber die im Internet nicht mehr auffindbar sind und daher, je nach Erscheinungsdatum, bereits 70 Jahre tot sein könnten und somit die Urheberrechtschutzfrist erloschen ist.
- Jemand, wie im Fall der Bilder in diesem Artikel, erst 1982 verstorben war, genießt in jedem Fall ein Schutzrecht. Nichts anderes wollte ich hinweisen meint wieder einmal den Kopf schüttelnd ob deiner Ausdrucksweise --Peter Krackowizer (Diskussion) 15:34, 6. Feb. 2020 (UTC)