Rauchen: Unterschied zwischen den Versionen
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===Nichtraucherschutz=== | |||
Während man in Europa bereits Anfang des [[21. Jahrhundert]]s mit Rauchverboten begann (Frankreich, England, Italien), dauerte es in Österreich noch einige Jahre. Nach jahrelangen Debatten begann man 2006 mit der Umsetzung strengerer Schutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und allgemein zugänglichen Räumen. Rauchverbote wurden eingeführt. Nicht überall beliebt. Aber überall heiß diskutiert. | Während man in Europa bereits Anfang des [[21. Jahrhundert]]s mit Rauchverboten begann (Frankreich, England, Italien), dauerte es in Österreich noch einige Jahre. Nach jahrelangen Debatten begann man 2006 mit der Umsetzung strengerer Schutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und allgemein zugänglichen Räumen. Rauchverbote wurden eingeführt. Nicht überall beliebt. Aber überall heiß diskutiert. | ||
Nach anfänglichen freiwilligen Maßnahmen plant nun die Regierung gesetzliche Vorschriften für Rauchverbote. | Nach anfänglichen freiwilligen Maßnahmen plant nun die Regierung gesetzliche Vorschriften für Rauchverbote. Seit [[1. Juli]] [[2010]] ist das [[Rauchen]] in Räumen der Gastronomie nur noch in baulich getrennten Bereichen erlaubt, was immer wieder zu Diskussionen auch in Salzburg führt. Mindestens die Hälfte des Lokals, inklusive des Hauptraums, muss rauchfrei sein. Ein-Raum-Lokale mit weniger als 50 Quadratmetern können sich als reine Raucher- oder reine Nichtraucherlokale ausweisen. Größere Lokale müssen bauliche Trennungen durchführen oder als reine Nichtraucherlokale geführt werden. | ||
Wobei die Bezeichnung "Hauptraum" zu skurrilen Auswüchsen führte. Beispielsweise wurden dann Kellerräume als solche bezeichnet oder der kleinste Nebenraum. Der [[Anif]]er Hotelier und Lokalbetreiber [[Michael Friesacher]] erklärte den Gastgarten zum Nichtraucherraum, auch für den Winter. Allerdings erhielt er zwei Anzeigen. Friesachers Meinung nach ist der Vorschrift Genüge getan, dass der größte Raum raucherfrei sein muss - was bei ihm der Garten sei. Denn im Gesetz steht, dass ein Raum von fünf Seiten umschlossen sein muss. Und genau das erfüllt seine Gartenlaube.<ref>Quelle [http://sbgv1.orf.at/stories/497429 sbgv1.orf.at]</ref> | |||
===Jugendschutz=== | |||
Nach dem Salzburger Jugendgesetz sind Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabakwaren nicht erlaubt. Ihnen dürfen auch keine Tabakwaren abgegeben werden. | |||
== | ==Quellen== | ||
* | * [[Benutzer:Peter Krackowizer]] | ||
* ''Kochkünste und Tafelfreuden'', C. Bertelsmann Verlag, 1972, ISBN 3 570-06982-6 | * ''Kochkünste und Tafelfreuden'', C. Bertelsmann Verlag, 1972, ISBN 3 570-06982-6 | ||
* [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Dokumentnummer=LSB40008053&ResultFunctionToken=46ea5961-5f1e-4f97-ad07-3b99e73eb36e&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Jugendgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=36&BisParagraf=& § 36 des Salzburger Jugendgesetzes] | |||
* {{Quelle SW-SN|20. Jänner 2012}} | |||
== Einzelnachweise == | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Gesundheit]] | [[Kategorie:Gesundheit]] | ||
[[Kategorie:Geschichte]] | [[Kategorie:Geschichte]] | ||