Rauchen
Dass das Thema Rauchen nur ein neuzeitliches Diskussionsthema wäre, ist nicht richtig, was ein Blick in die Geschichte zeigt.
Tabaktrinken
1657 erließ der Erzbischof in der Stadt Salzburg ein Verbot gegen das Tabakrauchen oder, wie man es damals nannte, Tabaktrinken.
Schon 1691 riskierte man in Lüneburg, Deutschland, Gefängnis und öffentliches Auspeitschen für das lüderliche Werck des Tabaktrinkens. Doch bevor man zu diesen drastischen Maßnahmen griff, galt der Tabak gar als Heilmittel. Katharina von Medici ließ ihrem zweiten Sohn, dem späteren König Karl IX. von Frankreich, Schnupfpulver geben. Der Dreizehnjährige litt unter Migräne und man versprach sich durch das Schnupfpulver Linderung, die dann auch tatsächlich eintrat. Es entstanden Extrakte, Tinkturen, Pillen, Siruppe, Klistiere und Salben, alle auf der Basis von Tabakblättern.
Aber der Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern war schon Mitte des 16. Jahrhunderts ausgebrochen. So ließ König Jakob I. von England geradezu absurde Einfuhrzölle auf Tabak erheben, um das Rauchen zu unterbinden. In Italien hingegen war Schnupftabak weit verbreitet. Papst Innozenz X. musste 1650 sogar einen Erlass herausgeben, dass das Rauchen in Kirchen strengstens verboten war.
Jedoch war der "Siegeszug" der Zigarette, der Zigarre und der Pfeife nicht mehr aufzuhalten.
Neuzeit
Nichtraucherschutz
Während man in Europa bereits Anfang des 21. Jahrhunderts mit Rauchverboten begann (Frankreich, England, Italien), dauerte es in Österreich noch einige Jahre. Nach jahrelangen Debatten begann man 2006 mit der Umsetzung strengerer Schutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und allgemein zugänglichen Räumen. Rauchverbote wurden eingeführt. Nicht überall beliebt. Aber überall heiß diskutiert.
Nach anfänglichen freiwilligen Maßnahmen plant nun die Regierung gesetzliche Vorschriften für Rauchverbote. Seit 1. Juli 2010 ist das Rauchen in Räumen der Gastronomie nur noch in baulich getrennten Bereichen erlaubt, was immer wieder zu Diskussionen auch in Salzburg führt. Mindestens die Hälfte des Lokals, inklusive des Hauptraums, muss rauchfrei sein. Ein-Raum-Lokale mit weniger als 50 Quadratmetern können sich als reine Raucher- oder reine Nichtraucherlokale ausweisen. Größere Lokale müssen bauliche Trennungen durchführen oder als reine Nichtraucherlokale geführt werden.
Wobei die Bezeichnung "Hauptraum" zu skurrilen Auswüchsen führte. Beispielsweise wurden dann Kellerräume als solche bezeichnet oder der kleinste Nebenraum. Der Anifer Hotelier und Lokalbetreiber Michael Friesacher erklärte den Gastgarten zum Nichtraucherraum, auch für den Winter. Allerdings erhielt er zwei Anzeigen. Friesachers Meinung nach ist der Vorschrift Genüge getan, dass der größte Raum raucherfrei sein muss - was bei ihm der Garten sei. Denn im Gesetz steht, dass ein Raum von fünf Seiten umschlossen sein muss. Und genau das erfüllt seine Gartenlaube.[1]
Jugendschutz
Nach dem Salzburger Jugendgesetz sind Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabakwaren nicht erlaubt. Ihnen dürfen auch keine Tabakwaren abgegeben werden.
Quellen
- Benutzer:Peter Krackowizer
- Kochkünste und Tafelfreuden, C. Bertelsmann Verlag, 1972, ISBN 3 570-06982-6
- § 36 des Salzburger Jugendgesetzes
- Salzburger Woche, Ausgabe Stadt Nachrichten, 20. Jänner 2012
Einzelnachweise
- ↑ Quelle sbgv1.orf.at