Kaigasse 28

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Datei:Salzburg Kaigasse 26 28.jpg
Teil der Kaigasse mit der Lage des Hauses 28 (hinterer Teil 26).

Das Haus Kaigasse 28 ist ein Gebäude an der Kaigasse im Kaiviertel in der Salzburger Altstadt.

Beschreibung

Der vordere Teil des Gebäudes hat die Adresse Kaigasse 28, der hintere Teil die Adresse Kaigasse 26. Dessen Grünfläche ist als archäologisches Fundhoffnungsgebiet ebenso denkmalgeschützt wie der Gebäudeteil des ehemaligen Pflegerwirtshauses. Laut aktueller Denkmalschutzliste steht allerdings nur die Nr. 26 unter Denkmalschutz, jedoch mit dem Zusatz "Pflegerwirtshaus", das sich wohl im vorderen Gebäudeteil befunden haben muss.

Es handelt sich um ein nach einem Bombenschaden im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebautes Haus, nicht um ein mittelalterliches Gebäude; es steht jedoch unter Altstadtschutz.

Aushöhlung des Gebäudes

Ein Projektkonsortium rund um Mark Mateschitz plant, Anfang 2026 Wohnungen im gehobenen Segment in diesem Gebäude zu errichten. Vom vorderen Teil des Hauses ist derzeit lediglich die straßenseitige Fassade zur Kaigasse erhalten, die mit einem Stahlskelett gesichert wird. Die Behörde hat die Bauarbeiten vorläufig gestoppt. Bauherrin ist eine Tochtergesellschaft der deaurea GmbH, an der die Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH mit 42 Prozent beteiligt ist. Mehrheitsgesellschafterin ist die Creneaux Holding GmbH des ehemaligen Red-Bull-Managers Volker Viechtbauer. Mit der baulichen Umsetzung wurde ein Unternehmen aus dem Pongau beauftragt.

Unklar bleibt, warum Arbeiten in der Schutzzone ohne entsprechende Genehmigungen durchgeführt wurden; dazu äußerten sich weder der Geschäftsführer des Bauunternehmens noch Birgit Polster, Geschäftsführerin der deaurea GmbH. Seitens der Behörde wird ein Missverständnis oder eine kurzfristig nachzuholende Genehmigung ausgeschlossen. Alexander Würfl, Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg, erklärte, dass ein derartiger Vorgang in den vergangenen 35 Jahren nicht vorgekommen sei. Neben dem Baustopp leitete die Stadt ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Bauherrschaft bzw. die Baufirma ein. Der mögliche Strafrahmen beträgt bis zu 25.000 Euro.

Nach Angaben der zuständigen Planungsstadträtin Anna Schiester (Bürgerliste) waren die vorgenommenen Eingriffe – insbesondere die weitgehende Entkernung des Gebäudes – weder von der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung (SVK) noch von der Baubehörde genehmigt. Der zugrunde liegende Bescheid habe auf „Umbau“ gelautet. Aufgrund des aktuellen Bauzustands stelle sich nun die Frage, ob nicht faktisch ein Neubau entstanden sei, was eine andere rechtliche Beurteilung und die Anwendung aktueller, deutlich strengerer baurechtlicher Standards nach sich ziehen würde. Dies könnte zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen.

Quelle

  • sn.at, 17. Februar 2026: Geschütztes Haus in Salzburger Altstadt dreist entkernt: Den Bauherren aus dem Red-Bull-Umfeld drohen Verzögerung und Geldstrafe
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