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'''Organe''' des Fonds sind:
 
'''Organe''' des Fonds sind:
 
*die Delegiertenversammlung,
 
*die Delegiertenversammlung,
* das Kuratorium,
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* das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]],
* das Direktorium,
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* das [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktorium]],
 
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt;
 
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt;
 
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen:
 
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen:
: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Salzburger Festspielfonds#Das Direktorium|Präsidenten (Vorsitzenden des Direktoriums)]].
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: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] (Vorsitzenden des Direktoriums).
    
===Die Delegiertenversammlung ===
 
===Die Delegiertenversammlung ===

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