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Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit [[1950]] Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage.
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== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
 
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
Der '''Salzburger Festspielfonds''' ist seit 1950 Träger und Veranstalter der [[Salzburger Festspiele]] und bildet damit deren wirtschaftliche Grundlage.
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Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]].
 
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Er ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]].
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Er wurde durch das Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet.
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Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet.
    
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
 
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.

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