Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Katastralgemeinden im Land Salzburg
  −
   
'''Katastralgemeinden''' sind Gebiete, die für Zwecke des '''Vermessungswesens''' als Einheit betrachtet werden.
 
'''Katastralgemeinden''' sind Gebiete, die für Zwecke des '''Vermessungswesens''' als Einheit betrachtet werden.
   Zeile 14: Zeile 12:  
Die Einteilung des Landes in ''Steuer''gemeinden (und damit in Katastralgemeinden) wurde im Jahr [[1849]] bei der Schaffung der ''politischen'' Gemeinden zugrundegelegt, sodass sich das Gebiet (und der Name) von (politischer) Gemeinde und Steuergemeinde ursprünglich deckten. Es kam jedoch in der Folge zu zahlreichen Gemeindezusammenschlüssen.  
 
Die Einteilung des Landes in ''Steuer''gemeinden (und damit in Katastralgemeinden) wurde im Jahr [[1849]] bei der Schaffung der ''politischen'' Gemeinden zugrundegelegt, sodass sich das Gebiet (und der Name) von (politischer) Gemeinde und Steuergemeinde ursprünglich deckten. Es kam jedoch in der Folge zu zahlreichen Gemeindezusammenschlüssen.  
   −
Es ist daher heute nicht selten, dass das Gebiet einer ''politischen'' Gemeinde (''Orts''gemeinde) die Gebiete mehrerer ''Katastral''gemeinden umfasst. So umfasst das Gebiet des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] 119 Gemeinden, jedoch an die 380 Katastralgemeinden; davon sind nur 21 Gemeinden. bei denen das Gemeindegebiet bloß eine Katastralgemeinde umfasst.
+
Es ist daher heute der Normalfall, dass das Gebiet einer ''politischen'' Gemeinde (''Orts''gemeinde) die Gebiete mehrerer ''Katastral''gemeinden umfasst. So umfasst das Gebiet des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] 119 Gemeinden, jedoch an die 380 Katastralgemeinden; davon sind nur 21 Gemeinden, bei denen das Gemeindegebiet bloß eine Katastralgemeinde umfasst.
    
Name und Grenzen einer ''politischen'' Gemeinde werden vom '' [[Land Salzburg|Land]]'' festgelegt (also wird insbesondere der Gemeindename nicht etwa vom Gemeinderat festgelegt), Name und Grenzen einer ''Katastral''gemeinde hingegen von einer ''Bundes''behörde, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.  
 
Name und Grenzen einer ''politischen'' Gemeinde werden vom '' [[Land Salzburg|Land]]'' festgelegt (also wird insbesondere der Gemeindename nicht etwa vom Gemeinderat festgelegt), Name und Grenzen einer ''Katastral''gemeinde hingegen von einer ''Bundes''behörde, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.  
Zeile 23: Zeile 21:  
:* Katastralgemeinden neu zu benennen, wenn dies anläßlich der Neuschaffung von Katastralgemeinden oder zur Vermeidung von Verwechslungen notwendig ist (also zieht die Änderung eines Gemeindenamens nur ausnahmsweise die Änderung der Bezeichnung der Katastralgemeinde nach sich).
 
:* Katastralgemeinden neu zu benennen, wenn dies anläßlich der Neuschaffung von Katastralgemeinden oder zur Vermeidung von Verwechslungen notwendig ist (also zieht die Änderung eines Gemeindenamens nur ausnahmsweise die Änderung der Bezeichnung der Katastralgemeinde nach sich).
   −
Die Fälle, in denen eine Änderung des Gemeindenamens in der Bezeichnung der Katastralgemeinde (abgekürzt: KG) nicht nachvollzogen wurde, sind nicht selten, zB  
+
Die Fälle, in denen eine Änderung des Gemeinde''namens'' in der Bezeichnung der Katastralgemeinde (abgekürzt: KG) nicht nachvollzogen wurde, sind nicht selten, zB  
 
* KG Mühlbach – Gemeinde [[Mühlbach am Hochkönig]]
 
* KG Mühlbach – Gemeinde [[Mühlbach am Hochkönig]]
 
* KG Seekirchen Markt und KG Seekirchen Land – Stadt [[Seekirchen am Wallersee]]
 
* KG Seekirchen Markt und KG Seekirchen Land – Stadt [[Seekirchen am Wallersee]]

Navigationsmenü