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, 11:40, 16. Mai 2009
Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: ''Gaue'') des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]]. In der [[Stadt Salzburg]] wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom [[Magistrat]] wahrgenommen.
==Allgemeines==
In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der [[Landesregierung]] bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte mit verschiedener fachlicher Qualifikation tätig:
* Juristen
* Amtsärzte
* Diverse Sachverständige
Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft umfassen vor allem die "klassische Hoheitsverwaltung" des Bezirks, wie Gewerbe-, Wasser- und Verkehrsrecht oder Gemeindeaufsicht, Gesundheits- und Sozialthemen. Auch in Fragen der Sicherheitsverwaltung und in 1. Instanz bei Angelegenheiten der Bundes- und Landesverwaltung wird die Bezirkshauptmannschaft tätig.
An der Spitze der Bezirkshauptmannschaft steht der von der Landesregierung ernannte [[Bezirkshauptmann]] (oder auch die ''Bezirkshauptfrau''), der direkt dem [[Landeshauptmann]] unterstellt ist.
==Bezirkshauptmannschaften in Salzburg==
Im Bundesland Salzburg bestehen fünf Bezirkshauptmannschaften, die mit den Gauen ident sind und mit einer Ausnahme nach ihren Hauptorten benannt sind:
* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]])
* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]])
* [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] ([[Pongau]])
* [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] ([[Pinzgau]])
* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]])
==Quelle=
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
[[Kategorie:Verwaltung]]