| | * Theologische Grundzüge in Österreich:<ref>Offizielle Homepage der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde in Österreich und Freie_Christengemeinde/Pfingstgemeinde Wikipedia Deutschland</ref> '''Sola scriptura''': Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments ist alleinige Grundlage für Lehre und Leben. Gemäß der altkirchlichen Bekenntnisse besteht das Bekenntnis zur '''Trinitätslehre''' von Vater, Sohn und Heiligem Geist als den einen Gott. '''Zur Soteriologie''': Jesus Christus hat das Heil für alle Menschen erworben. Dieses muß durch den Glauben an ihn und die Umkehr von den Sünden persönlich angeeignet werden. Reformatorisch geprägte '''Rechtfertigungslehre''' (Sola fide, sola gratia - allein der Glaube, allein die Gnade). '''Zur Ekklesiologie''' (zur christlichen Gemeinde): Durch freiwillige Bekundung, den Glauben an Jesus Christus und die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes wird man in die Gemeinde eingegliedert. Die Taufe wird als Taufe der Gläubigen verstanden (Religionsmündigkeit), wobei das Alter sekundär ist. Niemand wird das Christsein abgesprochen, der ein anderes Gemeinde- bzw. Kirchen- und Taufverständnis hat. Eine örtliche Gemeinde wird in der Regel von einem '''ordinierten Pastor''', dessen mehrjährige Ausbildung (in der Regel vierjähriges Theologiestudium<ref>[http://www.beroea.de/ Theologisches Seminar BERÖA (Erzhausen, Deutschland)]</ref><ref>[http://www.fcgoe.at/athg/ Akademie für Theologie und Gemeindebau (Österreich: Salzburg/Wien/Linz)]</ref> mit anschließendem 2-3 jährigem Praktikum bzw. Vikariat) mit einem Ordinationsgelübde abgeschlossen wird, gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Kollegium von Ältesten geleitet und ist für die Gestaltung ihres Gemeindelebens selbstverantwortlich (im Rahmen der gemeinsamen Interessen des Bundes der FCGÖ). Die Gemeinden sind finanziell eigenverantwortlich, ihre Aufwendungen (Gottesdiensthäuser, Pastorengehälter, etc.) werden durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder gedeckt. '''Zur Eschatologie''': Die Vollendung des Reiches Gottes: Bekenntnis zur sichtbaren Wiederkunft Jesu Christi und der Vollendung des Reiches Gottes. Gericht Gottes über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen. | | * Theologische Grundzüge in Österreich:<ref>Offizielle Homepage der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde in Österreich und Freie_Christengemeinde/Pfingstgemeinde Wikipedia Deutschland</ref> '''Sola scriptura''': Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments ist alleinige Grundlage für Lehre und Leben. Gemäß der altkirchlichen Bekenntnisse besteht das Bekenntnis zur '''Trinitätslehre''' von Vater, Sohn und Heiligem Geist als den einen Gott. '''Zur Soteriologie''': Jesus Christus hat das Heil für alle Menschen erworben. Dieses muß durch den Glauben an ihn und die Umkehr von den Sünden persönlich angeeignet werden. Reformatorisch geprägte '''Rechtfertigungslehre''' (Sola fide, sola gratia - allein der Glaube, allein die Gnade). '''Zur Ekklesiologie''' (zur christlichen Gemeinde): Durch freiwillige Bekundung, den Glauben an Jesus Christus und die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes wird man in die Gemeinde eingegliedert. Die Taufe wird als Taufe der Gläubigen verstanden (Religionsmündigkeit), wobei das Alter sekundär ist. Niemand wird das Christsein abgesprochen, der ein anderes Gemeinde- bzw. Kirchen- und Taufverständnis hat. Eine örtliche Gemeinde wird in der Regel von einem '''ordinierten Pastor''', dessen mehrjährige Ausbildung (in der Regel vierjähriges Theologiestudium<ref>[http://www.beroea.de/ Theologisches Seminar BERÖA (Erzhausen, Deutschland)]</ref><ref>[http://www.fcgoe.at/athg/ Akademie für Theologie und Gemeindebau (Österreich: Salzburg/Wien/Linz)]</ref> mit anschließendem 2-3 jährigem Praktikum bzw. Vikariat) mit einem Ordinationsgelübde abgeschlossen wird, gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Kollegium von Ältesten geleitet und ist für die Gestaltung ihres Gemeindelebens selbstverantwortlich (im Rahmen der gemeinsamen Interessen des Bundes der FCGÖ). Die Gemeinden sind finanziell eigenverantwortlich, ihre Aufwendungen (Gottesdiensthäuser, Pastorengehälter, etc.) werden durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder gedeckt. '''Zur Eschatologie''': Die Vollendung des Reiches Gottes: Bekenntnis zur sichtbaren Wiederkunft Jesu Christi und der Vollendung des Reiches Gottes. Gericht Gottes über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen. |
| − | *'''Gottesdienstelemente''': freie Liturgie mit üblichen Bestandteile: 1. Begrüßung der Gemeinde durch Pastor/Gottesdienstleiter; 2. erlebnisorientierte Zeit der Musik, des Gesanges und des Gebetes (modernes Liedgut; während Musik: freies Gebet, auf Wunsch Segnungs- und Heilungsgebet für Kranke [auf Wunsch mit Ölsalbung gemäß Jak 5 durch Älteste] bzw. Fürbitte für alltägliche Nöte; Charismendienst gemäß 1 Kor 12;14 [u.a. prophetische Rede, Zungenrede mit Auslegung], Erlebnisberichte, Freiheit zum körperlichen Ausdruck des Gebets [durch Hände heben, rythmischer Bewegung zur Musik, "hinknien" vor Gott, jubeln, etc.], öfters Abendmahl [Empfang in beiderlei Gestalt: Wein oder Traubensaft, und Brot] etc.); 3. Ankündigungen und freie Kollekte; 4. Künstlerischer Beitrag: z.B. Vortragslied mit Klavierbegleitung, humoristische Darbietungen wie Sketch von Kindern/Jugendlichen oder Puppenspiel etc.; 5. Predigt (Wort Gottes Verkündigung); 6. Abschließendes Segnungsgebet oder Freiraum zur gemeinsamen Fürbitte; 7. Anschließende Gemeinschaftszeit (Agape): Café und Kuchen oder Mittagsbuffet (oft auch Gemeinschaftsaktionen). | + | *'''Gottesdienstelemente''': freie Liturgie mit üblichen Bestandteile: 1. Begrüßung der Gemeinde durch Pastor/Gottesdienstleiter; 2. erlebnisorientierte Zeit der Musik, des Gesanges und des Gebetes (modernes Liedgut; während Musik: freies Gebet, auf Wunsch Fürbittegebet für Kranke [auf Wunsch mit Ölsalbung gemäß Jak 5 durch Älteste] bzw. Fürbitte für alltägliche Nöte; Charismendienst gemäß 1 Kor 12;14 [u.a. prophetische Rede, Zungenrede mit Auslegung], Erlebnisberichte, Freiheit zum körperlichen Ausdruck des Gebets [durch Hände heben, rythmischer Bewegung zur Musik, "hinknien" vor Gott, jubeln, etc.], öfters Abendmahl [Empfang in beiderlei Gestalt: Wein oder Traubensaft, und Brot] etc.); 3. Ankündigungen und freie Kollekte; 4. Künstlerischer Beitrag: z.B. Vortragslied mit Klavierbegleitung, humoristische Darbietungen wie Sketch von Kindern/Jugendlichen oder Puppenspiel etc.; 5. Predigt (Wort Gottes Verkündigung); 6. Abschließendes Segnungsgebet oder Freiraum zur gemeinsamen Fürbitte; 7. Anschließende Gemeinschaftszeit (Agape): Café und Kuchen oder Mittagsbuffet (oft auch Gemeinschaftsaktionen). Das spezielle Fürbittegebet im Rahmen eines pfingstlichen Gottesdienstes (vgl. Punkt 2 und 6) kann freiwillig auf persönlichen Wunsch hin von einem Gottesdienstbesucher in Anspruch genommen werden. Sowohl der Hilfesuchende als auch der Seelsorger glauben, dass durch ein Gebet zu Gott, der Menschen liebt (vgl. Joh 3,16), in Zeiten der Not oder besonderen Herausforderungen seelischer Beistand und Trost bis hin zu Heilung bzw. spürbarer Besserung bewirkt werden kann; wobei Gemeindeglieder ebenso Therapien/Seelsorge, Ärzte, familiären Beistand, etc. beanspruchen. Parallel zum Gottesdienst findet der außerschulische Religionsunterricht von schulpflichtigen Bekenntnisangehörigen statt, der wie auch das Religionsbekenntnis im Schulzeugnis vermerkt wird. |
| | * '''Gesellschaftliches Leben''': Die Pfingstgemeinden betreiben selbst kein politisches Engagement und stellen es ihren Mitgliedern frei, sich gemäß ihrer '''freien Gewissensentscheidung''' in das öffentliche Leben einzubringen (z.B. Freiheit zu Militärdienst oder Zivildienst; Mitgliedschaft in politischen Parteien etc.). Für die jeweilige Regierung wird gebetet. Durch intensives '''soziales Engagement''' (Hinweis: siehe oben Vielzahl sozialer Arbeitsbereiche) wird angestrebt, die Liebe Gottes jedem spürbar und "handgreiflich" weiterzugeben. | | * '''Gesellschaftliches Leben''': Die Pfingstgemeinden betreiben selbst kein politisches Engagement und stellen es ihren Mitgliedern frei, sich gemäß ihrer '''freien Gewissensentscheidung''' in das öffentliche Leben einzubringen (z.B. Freiheit zu Militärdienst oder Zivildienst; Mitgliedschaft in politischen Parteien etc.). Für die jeweilige Regierung wird gebetet. Durch intensives '''soziales Engagement''' (Hinweis: siehe oben Vielzahl sozialer Arbeitsbereiche) wird angestrebt, die Liebe Gottes jedem spürbar und "handgreiflich" weiterzugeben. |