Nach dem Kirchenrecht der [[Katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] sind '''Dekanate''' eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte [[Pfarre|Pfarrgemeinden]] zusammengeschlossen. | Nach dem Kirchenrecht der [[Katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] sind '''Dekanate''' eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte [[Pfarre|Pfarrgemeinden]] zusammengeschlossen. |