Nach anfänglichen freiwilligen Maßnahmen plant nun die Regierung gesetzliche Vorschriften für Rauchverbote. Seit [[1. Juli]] [[2010]] ist das [[Rauchen]] in Räumen der Gastronomie nur noch in baulich getrennten Bereichen erlaubt, was immer wieder zu Diskussionen auch in Salzburg führt. Mindestens die Hälfte des Lokals, inklusive des Hauptraums, muss rauchfrei sein. Ein-Raum-Lokale mit weniger als 50 Quadratmetern können sich als reine Raucher- oder reine Nichtraucherlokale ausweisen. Größere Lokale müssen bauliche Trennungen durchführen oder als reine Nichtraucherlokale geführt werden. | Nach anfänglichen freiwilligen Maßnahmen plant nun die Regierung gesetzliche Vorschriften für Rauchverbote. Seit [[1. Juli]] [[2010]] ist das [[Rauchen]] in Räumen der Gastronomie nur noch in baulich getrennten Bereichen erlaubt, was immer wieder zu Diskussionen auch in Salzburg führt. Mindestens die Hälfte des Lokals, inklusive des Hauptraums, muss rauchfrei sein. Ein-Raum-Lokale mit weniger als 50 Quadratmetern können sich als reine Raucher- oder reine Nichtraucherlokale ausweisen. Größere Lokale müssen bauliche Trennungen durchführen oder als reine Nichtraucherlokale geführt werden. |