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Gemeint waren die [[Dienstboten]], die im Pinzgau meist unfreiwillig ledig waren und blieben und dennoch nicht selten Kinder bekamen. (In Maishofen gab es aufgrund mehrerer großer bäuerlicher Anwesen wie beispielsweise Stiegerbauer oder [[Schloss Saalhof]] besonders viele Dienstboten. In der Landwirtschaft von [[Schloss Kammer]] standen gleichzeitig bis zu 30 Frauen und Männer im Dienst.)  
 
Gemeint waren die [[Dienstboten]], die im Pinzgau meist unfreiwillig ledig waren und blieben und dennoch nicht selten Kinder bekamen. (In Maishofen gab es aufgrund mehrerer großer bäuerlicher Anwesen wie beispielsweise Stiegerbauer oder [[Schloss Saalhof]] besonders viele Dienstboten. In der Landwirtschaft von [[Schloss Kammer]] standen gleichzeitig bis zu 30 Frauen und Männer im Dienst.)  
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Hintergrund des Vergleiches zwischen der Situation im Burgenland und im Pinzgau sind die damaligen rechtlichen und ökonomischen Bedingungen. Im Burgenland gab es die Erbteilung und es lebten bis zu vier Familien auf einem [[Bauernhof]], auf dem nicht Viehwirtschaft, sondern Getreideanbau, Gemüse- und/oder Weinbau betrieben wurde. Im Pinzgau galt das Anerbenrecht, d.h. in der Regel erbte der älteste Sohn und der Haupterwerb eines Pinzgauer Bauern war im Gegensatz zum Burgenland die Viehwirtschaft.
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Hintergrund des Vergleiches zwischen der Situation im Burgenland und im Pinzgau sind die damaligen rechtlichen und ökonomischen Bedingungen. Im Burgenland gab es die Erbteilung und es lebten bis zu vier Familien auf einem [[Bauernhof]], auf dem nicht Viehwirtschaft, sondern Getreideanbau, Gemüse- und/oder Weinbau betrieben wurde. Im Pinzgau galt das Anerbenrecht, d. h. in der Regel erbte der älteste Sohn und der Haupterwerb eines Pinzgauer Bauern war im Gegensatz zum Burgenland die Viehwirtschaft.
    
==Die Auswirkungen auf die ländliche Gesellschaft im Pinzgau==
 
==Die Auswirkungen auf die ländliche Gesellschaft im Pinzgau==
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=====Was geschah mit den ledigen Kindern?=====
 
=====Was geschah mit den ledigen Kindern?=====
Wenn eine Magd schwanger wurde, musste sie um ihren Dienstplatz fürchten. Konnte sie auf ihrem Dienstplatz bleiben, musste sie damit rechnen, bis kurz vor der Geburt ihre Arbeit verrichten zu müssen, egal wie schwer diese war. Einen Mutterschutz wie heute gab es natürlich nicht. Viele hatten auch keine Sozialversicherung. Zur Entbindung wurde – wenn sie nicht wie bei der ersten Hausgeburt der frischgebackenen Hebamme [[Maria Jakober]] aus Maishofen auf dem Hof des Arbeitgebers erfolgte oder erfolgen konnte -  eine Vereinbarung mit einer Verwandten oder einer anderen Frau getroffen, die vielleicht Witwe war oder die Frau eines Eisenbahners, um gegen Entgelt in deren Wohnung zu gebären und ev. auch das Kind in Pflege zu geben. In den wenigsten Fällen konnte eine Magd ihr Kind auf ihren Arbeitsplatz mitnehmen. Das Kind wurde „ausgestiftet“ und wurde zum "Ziehkind" (später Pflegekind genannt). Die Mutter musste natürlich für den Kostplatz bezahlen und konnte dies in der Regel nur mit Zuverdientem, etwa für Wäschepflege für Knechte, leisten. Alimente gab es keine und wenn ein Vater für das Kind sorgen wollte, konnte er meist ebenfalls wenig beitragen. Wenn die Kinder etwas älter wurden, wurden sie meist wieder „ausgestiftet“, d.h., sie kamen auf einen Dienstplatz bei einem Bauern und wurden dort „angestiftet“. Das konnte bereits mit sechs bis acht Lebensjahren passieren. Somit wurden die elterlichen Verhältnisse reproduziert. Manche Mägde hatten mehrere ledige Kinder, eine Empfängnisverhütung gab es ja nicht.
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Wenn eine Magd schwanger wurde, musste sie um ihren Dienstplatz fürchten. Konnte sie auf ihrem Dienstplatz bleiben, musste sie damit rechnen, bis kurz vor der Geburt ihre Arbeit verrichten zu müssen, egal wie schwer diese war. Einen Mutterschutz wie heute gab es natürlich nicht. Viele hatten auch keine Sozialversicherung. Zur Entbindung wurde – wenn sie nicht wie bei der ersten Hausgeburt der frischgebackenen Hebamme [[Maria Jakober]] aus Maishofen auf dem Hof des Arbeitgebers erfolgte oder erfolgen konnte -  eine Vereinbarung mit einer Verwandten oder einer anderen Frau getroffen, die vielleicht Witwe war oder die Frau eines Eisenbahners, um gegen Entgelt in deren Wohnung zu gebären und ev. auch das Kind in Pflege zu geben. In den wenigsten Fällen konnte eine Magd ihr Kind auf ihren Arbeitsplatz mitnehmen. Das Kind wurde „ausgestiftet“ und wurde zum "Ziehkind" (später Pflegekind genannt). Die Mutter musste natürlich für den Kostplatz bezahlen und konnte dies in der Regel nur mit Zuverdientem, etwa für Wäschepflege für Knechte, leisten. Alimente gab es keine und wenn ein Vater für das Kind sorgen wollte, konnte er meist ebenfalls wenig beitragen. Wenn die Kinder etwas älter wurden, wurden sie meist wieder „ausgestiftet“, d. h., sie kamen auf einen Dienstplatz bei einem Bauern und wurden dort „angestiftet“. Das konnte bereits mit sechs bis acht Lebensjahren passieren. Somit wurden die elterlichen Verhältnisse reproduziert. Manche Mägde hatten mehrere ledige Kinder, eine Empfängnisverhütung gab es ja nicht.
    
==Verwandtschaftsverhältnisse und Familienstruktur==
 
==Verwandtschaftsverhältnisse und Familienstruktur==

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