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[[1929]] wurde mit einem Bundesgesetz die Umstellung auf Rechtsfahrgebot für ganz Österreich ab  [[1. Dezember]] [[1932]] festgelegt.
 
[[1929]] wurde mit einem Bundesgesetz die Umstellung auf Rechtsfahrgebot für ganz Österreich ab  [[1. Dezember]] [[1932]] festgelegt.
 
Allerdings erfolgte nur eine teilweise Umsetzung in Tirol (ohne Osttirol) und im [[Pinzgau]] sowie dem [[Gastein]]er Tal und dem [[Dienten|Dientner Tal]]:
 
Allerdings erfolgte nur eine teilweise Umsetzung in Tirol (ohne Osttirol) und im [[Pinzgau]] sowie dem [[Gastein]]er Tal und dem [[Dienten|Dientner Tal]]:
Ab [[2. April]] [[1930]] bildete die Bezirksgrenze bei Straßenkilometer 25,680 der Pinzgauer Straße (heutige [[Bundesstraße 311|B 311]]) bei [[Lend]] den Punkt, an dem die Straßenseite zu wechseln war. Dies wurde an der vor dem Aluminiumwerk gelegenen Stelle durch eine "Überkopfanzeige" ("Fahrseitenwechsel - rechts fahren" bzw. "links fahren") kundgetan. Ab [[1936]] überwachte auf Anregung des Salzburger Automobil-Clubs im Sommer zusätzlich ein Posten die Wechselstelle.
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Ab [[2. April]] [[1930]] bildete die Bezirksgrenze bei Straßenkilometer 25,680 der [[Pinzgauer Straße]] (heutige B 311) bei [[Lend]] den Punkt, an dem die Straßenseite zu wechseln war. Dies wurde an der vor dem Aluminiumwerk gelegenen Stelle durch eine "Überkopfanzeige" ("Fahrseitenwechsel - rechts fahren" bzw. "links fahren") kundgetan. Ab [[1936]] überwachte auf Anregung des Salzburger Automobil-Clubs im Sommer zusätzlich ein Posten die Wechselstelle.
 
In Ost-West-Richtung gab es zu dieser Zeit nördlich der Alpen in Österreich nur diese eine Straßenverbindung. Insofern eignete sich Lend als Ort der Trennung zwischen Rechts- und Linksverkehr besser als eine Landesgrenze.  
 
In Ost-West-Richtung gab es zu dieser Zeit nördlich der Alpen in Österreich nur diese eine Straßenverbindung. Insofern eignete sich Lend als Ort der Trennung zwischen Rechts- und Linksverkehr besser als eine Landesgrenze.  
Ab [[15. Juni]] [[1936]] wechselten auch Kärnten und Osttirol zum Rechtsverkehr, weshalb auch am Katschberg ein "Wechselpunkt" entstand.
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Ab [[15. Juni]] [[1936]] wechselten auch Kärnten und Osttirol zum Rechtsverkehr, weshalb auch am [[Katschberg]] ein "Wechselpunkt" entstand.
    
===Rechtsfahrgebot===
 
===Rechtsfahrgebot===
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