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Neuanlage
Das '''Rechtsfahrgebot''' im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach haben Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen möglichst weit rechts zu fahren. In Salzburg wurde das Rechtsfahrgebot regional unterschiedlich eingeführt.

==Geschichte==

===Linksfahrgebot===
Während der Monarchie legten die Kronländer die Bewegungsrichtung im Fahrverkehr unterschiedlich fest. Salzburg gehörte so wie Ober- und Niederösterreich zu jenen Gebieten, die links fuhren. In den Nachbarländern Tirol und Kärnten galt hingegen Rechtsverkehr.
[[1915]] wurde generell auf Linksverkehr umgestellt. Nach der Gründung der Republik galt ab [[1921]] für Vorarlberg wegen seiner stärkeren verkehrstechnischen Anbindung an Deutschland und die Schweiz Rechts-, für den Rest Österreichs Linksverkehr.

===Lend als Grenze zwischen Links- und Rechtsverkehr===
[[1929]] wurde mit einem Bundesgesetz die Umstellung auf Rechtsfahrgebot für ganz Österreich ab [[1. Dezember]] [[1932]] festgelegt.
Allerdings erfolgte nur eine teilweise Umsetzung in Tirol (ohne Osttirol) und im [[Pinzgau]] sowie dem [[Gastein]]er Tal und der Dientner Straße:
Ab [[2. April]] [[1930]] bildete die Bezirskgrenze bei Straßenkilometer 25,680 der Pinzgauer Straße (heutige B 311) bei [[Lend]] den Punkt, an dem die Straßenseite zu wechseln war. Dies wurde an der Stelle vor dem Aluminiumwerk durch eine "Überkopfanzeige" ("Fahrseitenwechsel - rechts fahren" bzw. "links fahren") kundgetan. Ab [[1936]] überwachte auf Anregung des Salzburger Automobil-Clubs im Sommer zusätzlich ein Posten die Wechselstelle.
In Ost-West-Richtung gab es zu dieser Zeit nördlich der Alpen in Österreich nur diese eine Straßenverbindung. Insofern eignete sich Lend als Ort der Trennung zwischen Rechts- und Linksverkehr besser als eine Landesgrenze.
Ab 15. Juni 1936 wechselten auch Kärnten und Osttirol zum Rechtsverkehr, weshalb auch am Katschberg ein "Wechselpunkt" entstand.

===Rechtsfahrgebot===
Nach dem "[[Anschluss]]" Österreichs an Hitler-Deutschland [[1938]] wurde die Umstellung auf Rechtsverkehr abgeschlossen. Im ganzen Land Salzburg galt das Rechtsfahrgebot ab [[1. Juli]] [[1938]], in den östlichen Bundesländern erfolgte die Umstellung in Etappen bis [[19. September]] [[1938]].

==Quelle==
* [http://members.a1.net/wabweb/index.htm Verkehrsnotizen von Walter Brummer]

[[Kategorie:Verkehr|Rechtsfahrgebot]]
[[Kategorie:Geschichte|Rechtsfahrgebot]]
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