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Das Amt der Salzburger Landesregierung stellt sicher, dass das Land die ihm zugewiesenen Aufgaben der Landes- und Bundesverwaltung gegenüber seinen Bürgern erfüllen kann.
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Das '''Amt der Salzburger Landesregierung''' stellt sicher, dass das Land die ihm zugewiesenen Aufgaben der Landes- und Bundesverwaltung gegenüber seinen Bürgern erfüllen kann.
    
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Die Geschäftsordnung für das Amt der Salzburger Landesregierung ist in einem Landesgesetz, das ursprünglich aus dem Jahr 1974 stammt, festgelegt: ''Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird''
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Die Geschäftsordnung für das Amt der Salzburger Landesregierung ist in einem Landesgesetz, das ursprünglich aus dem Jahr [[1974]] stammt, festgelegt: ''Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird''
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Nach diesem steht der Landeshauptmann dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den Landesamtsdirektor vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem Landtag und seinen Ausschüssen vertreten.
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Nach diesem steht der [[Landeshauptmann]] dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den [[Landesamtsdirektor]] vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem [[Landtag]] und seinen Ausschüssen vertreten.
    
Der Landesamtsdirektor hat das Vorschlagsrecht bei der Bestellung der Abteilungsleiter der 16 Abteilungen des Amtes.
 
Der Landesamtsdirektor hat das Vorschlagsrecht bei der Bestellung der Abteilungsleiter der 16 Abteilungen des Amtes.

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