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* '''ec. pp.''', oft ec.ec. pp. oder &c. &c. p. p. = Latein: ''et cetera et cetera perge perge'' (bedeutet: „und so weiter und so fort“)
 
* '''Erbausfergen''' und '''Erbnauffergen''': Ab 1400 gibt es zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten verliehen wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erbausfergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erbnauffergen)<ref>Quelle [[Salzachschifffahrt]]</ref>. Siehe auch [[Erbausfergenamt]]
 
* '''Erbausfergen''' und '''Erbnauffergen''': Ab 1400 gibt es zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten verliehen wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erbausfergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erbnauffergen)<ref>Quelle [[Salzachschifffahrt]]</ref>. Siehe auch [[Erbausfergenamt]]
 
* '''Erbkämmerer'''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Kämmerers --> siehe K (Kämmerer)
 
* '''Erbkämmerer'''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Kämmerers --> siehe K (Kämmerer)
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* '''Erbtruchsess '''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Truchsesses --> siehe T (Truchsess)
 
* '''Erbtruchsess '''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Truchsesses --> siehe T (Truchsess)
 
* '''Erzbischof:'''  ein Bischof, der zugleich das Haupt einer Kirchenprovinz ist und damit höher steht als die anderen Bischöfe derselben Kirchenprovinz, er ist zugleich kirchenrechtliche Appellationsinstanz gegenüber diesen anderen Bischöfen
 
* '''Erzbischof:'''  ein Bischof, der zugleich das Haupt einer Kirchenprovinz ist und damit höher steht als die anderen Bischöfe derselben Kirchenprovinz, er ist zugleich kirchenrechtliche Appellationsinstanz gegenüber diesen anderen Bischöfen
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*'''Fehde:''' bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten Instanz regelte
 
*'''Fehde:''' bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten Instanz regelte

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