| − | In den gemischten Bezirksämtern der Jahre 1854 bis 1868 versahen Adjunkte, Aktuare, Kanzlisten und Diener den Dienst. Sie waren dem [[[[[[Bezirksvorsteher]]]]]] unterstellt. Dieser sollte auch die Befähigung zum Richteramt haben. In Bezirksämtern waren auch Auskultanten und Konzeptspraktikanten tätig. | + | In den gemischten Bezirksämtern der Jahre 1854 bis 1868 versahen Adjunkte, Aktuare, Kanzlisten und Diener den Dienst. Sie waren dem [[Bezirksvorsteher]] unterstellt. Dieser sollte auch die Befähigung zum Richteramt haben. In Bezirksämtern waren auch Auskultanten und Konzeptspraktikanten tätig. |