Die '''Bezirkshauptmannschaft Zell am See''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Pinzgau]]. | Die '''Bezirkshauptmannschaft Zell am See''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Pinzgau]]. |