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[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Zell am See 01.jpg|thumb|Bezirkshauptmannschaft Zell am See]]
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[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Zell am See 02.jpg|thumb|am Stadtplatz in Zell am See]]
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[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Zell am See 04.jpg|thumb|Historische Amtstafel]]
 
Die '''Bezirkshauptmannschaft Zell am See''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Pinzgau]].  
 
Die '''Bezirkshauptmannschaft Zell am See''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH–ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Pinzgau]].  
  

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