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Unter dem inoffiziellen Begriff '''Habsburgermonarchie''' fasst die Geschichtswissenschaft die europäischen Herrschaftsgebiete zusammen, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden [[Mittelalter]] bis [[1918]] direkt regierte. Andere Begriffe dafür sind auch [[Habsburger]], Habsburgische oder österreichische Monarchie, Donaumonarchie oder Habsburgerreich.

== Erklärung ==
Da große Teile des [[Erzstift Salzburg|Erzstifts Salzburg]] [[1816]] Teil dieser Habsburgermonarchie wurde, sind einige Erläuterungen hier sinnvoll zum besseren Verständnis mancher Artikel oder Begriffe hier im [[Salzburgwiki]].

== Geschichte ==
1816 als [[Herzogtum Salzburg]] in die Habsburgermonarchie integriert wurde Salzburg [[1850]] zum selbstverwalteten [[Kronland Salzburg]] der Habsburgermonarchie erhoben.

== Strukturen in de Habsburgermonarchie ==
Die Bezeichnung ''Statthalter'' für einen Vertreter des Monarchen und seiner Regierung wurde in der Habsburgermonarchie lange Zeit nur selten verwendet. 1849 ersetzte sie den Titel ''Gouverneur''. 1861 erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] ein Staatsgrundgesetz, das später als Februarpatent bezeichnet wurde, um es von anderen Verfassungstexten leicht unterscheiden zu können. In den diesem Gesetz beiliegenden Landesordnungen für die einzelnen Kronländer wird der Statthalter als bestehendes Staatsorgan mit seinen Rechten gegenüber dem Landtag genannt, aber nicht mit allen seinen Kompetenzen definiert.

1868 erfolgte für Cisleithanien, beschlossen vom Reichsrat auf Antrag der Bürgerministerium genannten k.k. Regierung, eine präzise gesetzliche Festlegung. Es wurde bestimmt, dass die Vertreter der kaiserlichen Zentralgewalt, die Landeschefs, in der Mehrzahl der Kronländer Statthalter heißen (sodass sich dieser Titel in Öffentlichkeit und Literatur für alle Kronländer durchsetzte); der ''Statthalter'' war Vorsteher der ''Statthalterei''.

In manchen Kronländern gab es vom Kaiser ernannte Landeschef den Titel ''Landespräsident'', der nicht nur nicht eine ''Statthalterei'', sondern eine Landesregierung leitete. In anderen Kronländern wurden bis 1918 vom Kaiser ''K.k. Statthalter'' berufen. Darunter befand sich auch das ''Herzogtum Steiermark''.

An der Spitze stand also der [[Landeshauptmann]] - Statthalter. Darunter gab es den [[Bezirkshauptmann]], dem zur Seite der Bezirkskommissär stand. Manchen Bezirkshauptleute wurde vom Kaiser der Titel ''Stattaltereirat(h)'' verliehen.

== Das Personal der Kreis- und Bezirksinstanzen ==
* Bezirkshauptmann
** Kommissäre der Bezirke und Kreise wurden nach 1848 aufgrund ihrer einschlägigen Vordienste bevorzugt zu Bezirkshauptleuten ernannt
*** Kreishauptmann: die ersten Kreishauptleute mussten sich mit einem von ihnen selbst bezahlten Sekretär, Adjunkten oder Substituten begnügen

== Ämter ==
In den gemischten Bezirksämtern der Jahre 1854 bis 1868 versahen Adjunkte, Aktuare, Kanzlisten und Diener den Dienst. Sie waren dem [[[[[[Bezirksvorsteher]]]]]] unterstellt. Dieser sollte auch die Befähigung zum Richteramt haben. In Bezirksämtern waren auch Auskultanten und Konzeptspraktikanten tätig.

== Kronländer ==
Zum Zeitpunkt als Salzburg Kronland wurde gab es folgende Kronländer: (muss bitte noch ergänzt werden)

== Literatur ==
* [[Altösterreich. Menschen, Länder und Völker in der Habsburgermonarchie]]

== Quellen ==
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Statthalter#%C3%96sterreich de.wikipedia.org Statthalter Österreich]
* [http://www.landesarchiv.steiermark.at/cms/dokumente/11683559_77969250/2818237c/77%20bis%2098%20aus%20Mitteilungen%2042-43-%20Die%20steirischen%20Bezirkshauptmannschaften%201868%20bis%201918.pdf www.landesarchiv.steiermark.at pdf] "Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918", pdf

[[Kategorie:Geschichte]]