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Innerhalb des [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistums]] ([[Erzdiözese Salzburg|Erzdiözese]]) liegen die '''Eigenbistümer'''.

== Welchen Sinn hatte ein Eigenbistum? ==
Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag auch innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in [[Bayern]], in [[Österreich]], in [[Kärnten]] und in der [[Steiermark]]. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das [[Erzbistum Salzburg]] auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste.

== Geschichte ==
Das Bistum [[Bistum Gurk|Gurk]] in [[Kärnten]] war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof [[Gebhard]] im Jahr [[1072]] gegründet. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]]–[[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete am [[Chiemsee]] ([[Bistum Chiemsee]]), in [[Seckau]] ([[Bistum Seckau]]) und in [[St. Andrä im Lavanttal]] ([[Bistum Lavant]]) drei weitere Salzburger Eigenbistümer. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, in der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte.

== Quelle ==
* Ursprünglich im Salzburgwiki-Artikel [[Salzburger Kirchenprovinz]]

{{Begriffe im Kirchenwesen}}

[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Katholische Kirche]]
[[Kategorie:Katholische Kirche (Verwaltung)]]
[[Kategorie:Geschichte (Erzbistum)]]

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