: [[1935]]: kommt es durch das Landes-Feuerwehr-Gesetz vom 13. Oktober [[1935]] zu Strukturänderungen im Feuerwehrwesen. Die [[Feuerwehr|Feuerwehren]] werden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden autoritär geführt, die Feuerwehrführer nicht mehr gewählt, sondern ernannt. In 157 Gemeinden mit insgesammt 245.000 Einwohnern gibt es 187 Feuerwehren mit rund 13.200 Feuerwehrmännern. | : [[1935]]: kommt es durch das Landes-Feuerwehr-Gesetz vom 13. Oktober [[1935]] zu Strukturänderungen im Feuerwehrwesen. Die [[Feuerwehr|Feuerwehren]] werden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden autoritär geführt, die Feuerwehrführer nicht mehr gewählt, sondern ernannt. In 157 Gemeinden mit insgesammt 245.000 Einwohnern gibt es 187 Feuerwehren mit rund 13.200 Feuerwehrmännern. |