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Die '''Ramingsteiner Bergordnung''' (''Magna Charta Ramingstein'') wurde von [[Salzburger Erzbischöfe|Erzbischof]] [[Sigmund I. von Volkersdorf]] am [[1. Oktober]] [[1459]] erlassen.

==Inhalt==
Die Geschichte des Ramingsteiner Silberbergbaus geht auf das Jahr [[1443]] zurück. [[1459]] wurde er aber erstmals - auf Wunsch der Bergleute und Grubenmeister - urkundlich geregelt. Die Bergordnung ist in 44 Abschnitte gegliedert, die zum Teil von älteren Bergordnungen anderer Orte übernommen wurden, in jedem Fall aber ausschließlich für [[Ramingstein]] erlassen wurden. So dürften acht Abschnitte aus dem Zeiringer Bergrecht von [[1339]] stammen, 33 weitere gehen auf die Bergrechte von [[Bad Gastein|Gastein]] und [[Rauris]] zurück.

Die Ramingsteiner Bergordnung regelt die Verleihung der Gruben durch einen Bergrichter oder, in Ausnahmefällen, den Grundherren. Weiters wird die Art der Grubenverleihung und deren Ausmessung geregelt. Dann folgen Anweisungen über das Anlegen der Gruben, über die Abgrenzungen zu den Nachbargruben, über die Scheidung der Grubenfelder, Stellung der Lohnarbeiter usw.

Die tägichen Arbeitszeiten wurden in der Bergordnung mit 6 Uhr morgens bis 6 uhr abends festgelegt, am Samstag endete die Arbeit zu Mittag. Auch die kirchlichen Feiertage waren festgelegt.

Fron und Wechselrechte sicherten dem Erzbischof einerseits eine Zins und andererseits auch den günstigen Ankauf von Gold und Silber zu.

Das ursprüngliche Bergrecht wurde bereits in den nachfolgenden Jahrzehnten durch neue Bestimmungen ersetzt.

==Geschichte==
Die handschriftliche Bergordnung wurde vom der Familie Schwarzenberg ab [[1915]] in Krumau (Böhmen) verwahrt. Dort entdeckte sie der Historiker Walter Brunner [[1970]]. [[1996]] ließen die Schwarzenbergs die Urkunde wieder nach Murau ([[Steiermark]]) überstellen. Heute ist die Gemeinde Ramingstein in Besitz einer Kopie.

==Quellen==
*Taurachsoft [http://www.taurachsoft.at/erzweg/ramingstein/bergordnung.htm]

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