Einem Zweig der Familie Grimming wurde im Jahre [[1649]] der Freiherrenstand verliehen. Weiters wurde er im Jahre [[1756]] einem anderen Grimming-Zweig verliehen. | Einem Zweig der Familie Grimming wurde im Jahre [[1649]] der Freiherrenstand verliehen. Weiters wurde er im Jahre [[1756]] einem anderen Grimming-Zweig verliehen. |