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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Landesfürsten.

== Wortherkunft ==
Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von ''residere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;

== Begriff ==
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
* Sitz eines regierenden Fürsten
* Hauptstadt eines Landes

== Salzburg ==
In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei Residenzen: die [[Alte Residenz|Alte]] und die [[Neue Residenz]]. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erlebt die [[Stadt Salzburg]] und Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600.

== Quelle ==
* [[Baudokumentation Universität und Ersatzbauten]], Band 11 in der [[Schriftenreihe des Landespressebüros]], 1993, Seite 77ff: "Residenz und Residenzstadt aus der Sicht der Verfassungsgeschichte"

[[Kategorie:Architektur]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Sprache]]
[[Kategorie:Wort]]

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