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Um die "Erholung zur Stärkung der Gesundheit" von der "''Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels''", d.h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde [[1930]] das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Heilquellen- und Kurortewesen, BGBL. 88/1930]</ref> und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde [[1930]] das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1930&page=101&size=45 Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930]</ref> erlassen.  
 
Um die "Erholung zur Stärkung der Gesundheit" von der "''Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels''", d.h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde [[1930]] das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Heilquellen- und Kurortewesen, BGBL. 88/1930]</ref> und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde [[1930]] das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1930&page=101&size=45 Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930]</ref> erlassen.  
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Seither genießt der Begriff "Kur" einen notwendigen (Marken-)Schutz durch diese Gesetze. In der Folge werden medizinische Wirkungen wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürlichen Heilvorkommen diese durch die Landesregierung anerkannt werden.
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Seither genießt der Begriff "Kur" einen notwendigen (Marken-)Schutz durch diese Gesetze. In der Folge werden medizinische Wirkungen wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürliches Heilvorkommen durch die Landesregierung anerkannt werden.
    
== Begriffe ==
 
== Begriffe ==
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=== Bäderkurort ===
 
=== Bäderkurort ===
In Bäder-Kurorten kommt der ortsgebundenen Nutzung des natürliche Heilmittel, der Heilquelle, die höchste Priorität bei der Bewertung zur Eignung als Kurort zu. Daher können im Vergleich zum Luftkurort oder Heilklimatischen Kurort geringere Anforderungen an die Qualität der Luft toleriert werden.
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In Bäder-Kurorten kommt der ortsgebundenen Nutzung des natürliche Heilmittels, der [[Heilquelle]], die höchste Priorität bei der Bewertung zur Eignung als Kurort zu. Daher können im Vergleich zum Luftkurort oder Heilklimatischen Kurort geringere Anforderungen an die Qualität der Luft toleriert werden.
    
== Liste Stand 1970 ==
 
== Liste Stand 1970 ==