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| | + | Der '''Hieronymus-Kataster''' ist eines der historischen Salzburger Katasterwerke, die zwecks Regulierung des Steuerwesens angelegt wurden und außerhalb des Wirkungsbereiches der [[Urbaramt|Urbarverwaltung]] standen. |
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| − | Der '''Hieronymus-Kataster''' ist eines der historischen Salzburger Katasterwerke, die zwecks Regulierung des Steuerwesens angelegt wurden und außerhalb des Wirkungsbereiches der [[Urbarverwaltung]] standen.
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| | ==Historische Funktion== | | ==Historische Funktion== |
| | Katasterwerke dienten der Aufschreibung aller Steuerpflichtigen und ihres Besitzes innerhalb eines bestimmten Herrschaftsgebietes zum Zwecke der gerechten Aufteilung der Steuerlast. | | Katasterwerke dienten der Aufschreibung aller Steuerpflichtigen und ihres Besitzes innerhalb eines bestimmten Herrschaftsgebietes zum Zwecke der gerechten Aufteilung der Steuerlast. |
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| | ==Beschreibung== | | ==Beschreibung== |
| − | Der Hieronymus-Kataster verdankt seine Entstehung dem Salzburger Erzbischof [[Hieronymus Graf Colloredo]] (1772-1812) und wird wie der [[Franciszäischer Kataster|Franciszäische Kataster]] im [[Salzburger Landesarchiv]] aufbewahrt. Er wurde in den Jahren um [[1780]] angelegt. Dieser Kataster gliedert sich nach den damals bestehenden [[Pfleggericht]]en und deren Unterabteilungen. | + | Der Hieronymus-Kataster verdankt seine Entstehung dem Salzburger [[Fürsterzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] (1772 - 1812) und wird wie der [[Franciszäischer Kataster|Franciszäische Kataster]] im [[Salzburger Landesarchiv]] aufbewahrt. Er wurde in den Jahren um [[1780]] angelegt. Dieser Kataster gliedert sich nach den damals bestehenden [[Pfleggericht]]en und deren Unterabteilungen. |
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| | + | „''Ohne Ansehen der Grundherrschaften erfaßt er für das gesamte [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] alle Realitäten und bestimmte Gewerbekonzessionen (Handlungsrechte, Schankrechte, Bräu[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|gerechtsame]] etc.), geteilt in Personal- und Realgewerbe.''“ |
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| − | ''„Ohne Ansehen der Grundherrschaften erfaßt er für das gesamte Erzstift alle Realitäten und bestimmte Gewerbekonzessionen (Handlungsrechte, Schankrechte, Bräugerechtsame etc.), geteilt in Personal- und Realgewerbe.“''
| + | Zudem wurden in diesem Kataster alle Besitzveränderungen, die zwischen [[1750]] und [[1810]] erfolgt sind, vermerkt. Im Salzburger Landesarchiv werden die Bände aller damals bestehenden Gerichtsbereiche, die auch heute noch zum Land Salzburg gehören, sowie jene aus den Gerichten [[Fügen]], [[Hopfgarten]], [[Windisch-Matrei]] und [[Mühldorf am Inn]] aufbewahrt. Zusätzlich liegt eine Serie von Konzeptbänden auf, die die Gerichte links von [[Saalach]] und [[Salzach]] beinhalten. Das Salzburger Landesarchiv verfügt darüber hinaus über eine Kartei, in der alle Güter des Katasters – geordnet nach Gerichten und ihren Unterabteilungen – alphabetisch aufgelistet sind. |
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| − | Zudem wurden in diesem Kataster alle Besitzveränderungen, die zwischen [[1750]] und [[1810]] erfolgt sind, vermerkt. Im Salzburger Landesarchiv werden die Bände aller damals bestehenden Gerichtsbereiche, die auch heute noch zum Land Salzburg gehören, sowie jene aus den Gerichten [[Fügen]], [[Hopfgarten]], [[Windisch-Matrei]] und [[Mühldorf]] aufbewahrt. Zusätzlich liegt eine Serie von Konzeptbänden auf, die die Gerichte links von [[Saalach]] und [[Salzach]] beinhalten. Das Salzburger Landesarchiv verfügt darüber hinaus über eine Kartei, in der alle Güter des Katasters – geordnet nach Gerichten und ihren Unterabteilungen – alphabetisch aufgelistet sind.
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| | ==Heutige Funktion== | | ==Heutige Funktion== |
| | Der Hieronymus-Kataster hat für alle Forschungsarbeiten zur Wirtschaft des Erzstiftes im ausgehenden [[18. Jahrhundert]] eine hohe Bedeutung. Auch für die Hofforschung hat dieser Kataster unschätzbaren Wert. Auf Basis von Lage und Vulgonamen kann jeder Hof im Kataster aufgefunden werden, wodurch die Grundherrschaft geklärt werden kann. Die im Kataster genannten Besitzveränderungen ermöglichen den Einstieg in die [[Urbar]]e, [[Anlaitlibell]]e und [[Weihsteuerliste]]n. | | Der Hieronymus-Kataster hat für alle Forschungsarbeiten zur Wirtschaft des Erzstiftes im ausgehenden [[18. Jahrhundert]] eine hohe Bedeutung. Auch für die Hofforschung hat dieser Kataster unschätzbaren Wert. Auf Basis von Lage und Vulgonamen kann jeder Hof im Kataster aufgefunden werden, wodurch die Grundherrschaft geklärt werden kann. Die im Kataster genannten Besitzveränderungen ermöglichen den Einstieg in die [[Urbar]]e, [[Anlaitlibell]]e und [[Weihsteuerliste]]n. |
| − | ==Quellen==
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| | ==Quelle== | | ==Quelle== |
| | *[[Fritz Koller]]: ''Das Salzburger Landesarchiv'', Salzburg 1987, S. 172 | | *[[Fritz Koller]]: ''Das Salzburger Landesarchiv'', Salzburg 1987, S. 172 |