Änderungen

K
Textersetzung - „s ,“ durch „s,“
Zeile 72: Zeile 72:  
<!--*54: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000123 Verzeichniß der von dem Ministerium des Handels verliehenen ausschließenden Privilegien]-->
 
<!--*54: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000123 Verzeichniß der von dem Ministerium des Handels verliehenen ausschließenden Privilegien]-->
 
<!--*55: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000123 Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts, womit die Vorschrift über das Ausleihen der Bücher aus Universitäts- und Lyceal-Bibliotheken mitgetheilt wird]-->
 
<!--*55: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000123 Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts, womit die Vorschrift über das Ausleihen der Bücher aus Universitäts- und Lyceal-Bibliotheken mitgetheilt wird]-->
<!--*56: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000124 Erlaß des Kriegsministeriums, womit für die Zeit, in so lange der Sitz des Marine-Ober-Commando in Triest sein wird, die Gerichtszuständigkeit für die Abhandlung der Verlassenschaften der bei der Marine mit Tod abgehenden Individuen vom Obersten aufwärts , bestimmt wird]-->
+
<!--*56: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000124 Erlaß des Kriegsministeriums, womit für die Zeit, in so lange der Sitz des Marine-Ober-Commando in Triest sein wird, die Gerichtszuständigkeit für die Abhandlung der Verlassenschaften der bei der Marine mit Tod abgehenden Individuen vom Obersten aufwärts, bestimmt wird]-->
 
<!--*57: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000124 Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 2. Jänner 1850 in der Serie 446 verloosten böhmisch-ständischen Obligationen, so wie der an demselben Tage verloosten deutschen Münzscheine zu zehn Kreuzern Serie D kund gemacht wird]-->
 
<!--*57: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000124 Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 2. Jänner 1850 in der Serie 446 verloosten böhmisch-ständischen Obligationen, so wie der an demselben Tage verloosten deutschen Münzscheine zu zehn Kreuzern Serie D kund gemacht wird]-->
 
<!--*58: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000124 Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts, wodurch das bisher bestehende Verbot, Israeliten aus dem Kirchenrechte zu prüfen, oder ihnen über den Besuch der Vorlesungen desselben Frequentations-Zeugnisse auszustellen, aufgehoben wird]-->
 
<!--*58: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000124 Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts, wodurch das bisher bestehende Verbot, Israeliten aus dem Kirchenrechte zu prüfen, oder ihnen über den Besuch der Vorlesungen desselben Frequentations-Zeugnisse auszustellen, aufgehoben wird]-->
Zeile 789: Zeile 789:  
<!--*93: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000151 Erlaß des Handelsministeriums über die Behandlung der telegraphischen Korrespondenz aus dem Königreiche Belgien]-->
 
<!--*93: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000151 Erlaß des Handelsministeriums über die Behandlung der telegraphischen Korrespondenz aus dem Königreiche Belgien]-->
 
<!--*94: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000152 Verordnung des Justizministeriums, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern erklärt wird, daß als Diensteid der Gensd’armerie der von den Gensb'armen bei ihrer Assentirung abgelegte Fahneneid zu gelten habe]-->
 
<!--*94: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000152 Verordnung des Justizministeriums, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern erklärt wird, daß als Diensteid der Gensd’armerie der von den Gensb'armen bei ihrer Assentirung abgelegte Fahneneid zu gelten habe]-->
<!--*95: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000152 Erlaß des Finanzministeriums , betreffend die Hinausgabe der Reichsschatzscheine zu fünfzig Gulden]-->
+
<!--*95: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000152 Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Hinausgabe der Reichsschatzscheine zu fünfzig Gulden]-->
 
<!--*96: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000153 Verordnung des Finanzministeriums in Betreff der Befreiung der Pensionen der Mitglieder des Maria-Theresien-Ordens und ihrer Angehörigen von der Einkommensteuer]-->
 
<!--*96: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000153 Verordnung des Finanzministeriums in Betreff der Befreiung der Pensionen der Mitglieder des Maria-Theresien-Ordens und ihrer Angehörigen von der Einkommensteuer]-->
 
*97: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000153 Erlaß des Statthalters, womit die allerhöchste Genehmigung eines eigenen selbstständigen k. k. Polizeikommissariates in Salzburg und der Beginn der Wirksamkeit desselben bekannt gemacht wird]
 
*97: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18510004&seite=00000153 Erlaß des Statthalters, womit die allerhöchste Genehmigung eines eigenen selbstständigen k. k. Polizeikommissariates in Salzburg und der Beginn der Wirksamkeit desselben bekannt gemacht wird]