Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Textersetzung - „Erzstift St. Peter“ durch „Erzstift St. Peter
Zeile 5: Zeile 5:  
Bis zum ausgehenden [[Mittelalter]] war das Brauen mehr oder weniger nur einigen Priveligierten vorbehalten: Klöster, Spitäler oder Bruderschaften. Selten konnten Brauereien von vermögenden Privatpersonen betrieben werden. Diese Entwicklung setzte erst Mitte des [[14. Jahrhundert]]s in Salzburg ein.
 
Bis zum ausgehenden [[Mittelalter]] war das Brauen mehr oder weniger nur einigen Priveligierten vorbehalten: Klöster, Spitäler oder Bruderschaften. Selten konnten Brauereien von vermögenden Privatpersonen betrieben werden. Diese Entwicklung setzte erst Mitte des [[14. Jahrhundert]]s in Salzburg ein.
   −
Wichtig für den Betrieb einer Brauerei waren die Möglichkeit eines kühlen Orts für den Keller, Feuersicherheit und leichte Lieferung der Roh- und Betriebsstoffe. Der erste Salzburger Braumeister "praxator Tagno" findet sich Mitte des [[13. Jahrhundert]]s im [[Erzstift St. Peter]].  
+
Wichtig für den Betrieb einer Brauerei waren die Möglichkeit eines kühlen Orts für den Keller, Feuersicherheit und leichte Lieferung der Roh- und Betriebsstoffe. Der erste Salzburger Braumeister "praxator Tagno" findet sich Mitte des [[13. Jahrhundert]]s im [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Erzstift St. Peter]].  
    
Brauereien ihr [[Bier]] nur in ihren eigenen Brauhäusern oder ''über die Gasse'' verkaufen (also an Private, die sich ihr Bier in den Brauhäusern selbst abholten). Normalerweise waren die Wirte im Besitz von Bier- und Weinausschank-[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#Gerechtsame|Gerechtsame]]. Die Bierschenken, man nannte sie auch ''Zapfer'', durften Bier ausschenken und kaltes Fleisch oder Würste dazu anbieten. Faktoreien und Handelsherren wiederum hatten das Vorrecht, ''welschen'' [[Wein|Süßwein]] und Muskateller zu verkaufen. ''Welsch'' wurden jene Länder bezeichnet, die südlich von Bozen bereits italienisch sprechende waren.  
 
Brauereien ihr [[Bier]] nur in ihren eigenen Brauhäusern oder ''über die Gasse'' verkaufen (also an Private, die sich ihr Bier in den Brauhäusern selbst abholten). Normalerweise waren die Wirte im Besitz von Bier- und Weinausschank-[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#Gerechtsame|Gerechtsame]]. Die Bierschenken, man nannte sie auch ''Zapfer'', durften Bier ausschenken und kaltes Fleisch oder Würste dazu anbieten. Faktoreien und Handelsherren wiederum hatten das Vorrecht, ''welschen'' [[Wein|Süßwein]] und Muskateller zu verkaufen. ''Welsch'' wurden jene Länder bezeichnet, die südlich von Bozen bereits italienisch sprechende waren.  

Navigationsmenü