Die gesamte Gemeindevertretung wird laut dem geltenden Landesgesetz – ''Salzburger Gemeindewahlordnung 1998'' – bei den [[Gemeindevertretungswahlen]] direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle österreichischen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde, sowie alle [[EU]]-Bürger, die hier ihren Wohnsitz haben. Das Mindestalter für die Wahl beträgt 16 Jahre. | Die gesamte Gemeindevertretung wird laut dem geltenden Landesgesetz – ''Salzburger Gemeindewahlordnung 1998'' – bei den [[Gemeindevertretungswahlen]] direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle österreichischen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde, sowie alle [[EU]]-Bürger, die hier ihren Wohnsitz haben. Das Mindestalter für die Wahl beträgt 16 Jahre. |