Wählbar sind alle Wahlberechtigten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ein Bürgermeisterkandidat muss außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. | Wählbar sind alle Wahlberechtigten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ein Bürgermeisterkandidat muss außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. |