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Archivdirektor versus Landesarchivar
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::Und ja, Frust ist aufgekommen! [[Benutzer:Elisabeth Höll|Elisabeth]] ([[Benutzer Diskussion:Elisabeth Höll|Diskussion]]) 11:22, 29. Sep. 2017 (CEST)
 
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==Archivdirektor versus Landesarchivar==
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Lieber Peter,
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die allgemeine Bezeichnung für den Leiter einer Dienststelle des Landes Salzburg ist "Leiter" (bei Frauen: "Leiterin"), besonders auch in Zusammensetzungen wie "Abteilungsleiter" und "Referatsleiter". Daher ist und war die Bezeichnung "Leiter des Landesarchivs" korrekt.
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Der Leiter des Landesarchivs trägt seit unvordenklicher Zeit die Bezeichnung "Direktor (des Landesarchivs)", vgl. (seit 2008) § 7 Abs. 4 des [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000576 Salzburger Archivgesetz Salzburger Archivgesetzes.]
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Die Bezeichnung "Landesarchivar" ist wohl eine historische, aus der Zeit, als ein einziger Archivar für die Betreuung des Archivs ausreichend war.
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Folglich kann die Bezeichnung "Leiter des Landesarchivs" nicht einfach durch "Landesarchivar des Landesarchivs ersetzt werden.
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LG --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 01:19, 24. Okt. 2017 (CEST)

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