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Die Verbauungsgenossenschaft Bürgerwald wurde am 20. Mai 1999 mit dem Zweck gegründet den Bereich zwischen Kirchbach und Aubach zu sanieren.
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Die Verbauungsgenossenschaft Bürgerwald wurde am 20. Mai 1999 mit dem Zweck gegründet, den Bereich zwischen Kirchbach und Aubach zu sanieren.
Ziel des Projektes ist es, langfristig einen Schutzwald aufzubauen und so die Unterlieger (Liegenschaften im Bereich der Gefahrenzone) effizient zu schützen. Mit der Gründung wurden und werden öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Der Aufteilungsschlüssel zur Finanzierung des Bauvorhabens wurde von der Wildbach und Lawinenverbauung wie folgt ausgehandelt:
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Ziel des Projektes ist es, langfristig einen Schutzwald aufzubauen und so die Unterlieger (Liegenschaften im Bereich der Gefahrenzone) effizient zu schützen.<br />
Bund 60% Land 15% Bundesstraße 13% Interessenten 12%. Die  
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Mit der Gründung wurden und werden öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Der Aufteilungsschlüssel zur Finanzierung des Bauvorhabens wurde von der Wildbach und Lawinenverbauung wie folgt ausgehandelt:
Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert.
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Bund 60% Land 15% Bundesstraße 13% Interessenten 12%. Die Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert.<br />
 
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert.
 
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert.
Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung. Für 2017 wurde ein Punktepreis von € 6,00 beschlossen.   
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Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung.<br />
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Für 2017 wurde ein Punktepreis von € 6,00 beschlossen.   
     
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